Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse

Bewerber*innen mit einem ausländischen Hochschulabschluss müssen ihren Abschluss einer Gleichwertigkeitsprüfung unterziehen. Die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss trifft das Dekanat der zuständigen promotionsführenden Einrichtung. 

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt zum Anerkennungsverfahren für ausländische Hochschulabschlüsse.

Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erfolgt im Rahmen des Antrages für die Eintragung in die Promotionsliste über die Online-Plattform DocGS. Sie erfolgt also erst, nachdem Sie eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin und Ihrem Graduiertenzentrum abgeschlossen haben.

Beglaubigungen

Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung keine Originaldokumente ein, sondern nur die beglaubigten Kopien. Die TUM akzeptiert nur amtliche Beglaubigungen von Behörden, Hochschulen, Notaren oder Botschaften. Kümmern Sie sich bitte bereits um die Beglaubigungen, bevor Sie nach Deutschland einreisen!

Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusätzlich von einer/m vereidigte/n Übersetzer/in (mit Dienstsiegel!) übersetzt und beglaubigt werden. Zusätzlich benötigen wir immer eine beglaubigte Kopie des Originaldokuments.

Für einige Länder gelten besondere Regelungen:

  • China
    Zeugnisse aus China müssen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel der Hochschule bzw. eines Notars versehen sein. Eine genaue Beschreibung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für chinesische Bewerber.
     
  • Iran
    Die Legalisation von Dokumenten aus dem Iran wurde vollständig an den externen Dienstleister VISAMETRIC ausgelagert. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Deutschen Botschaft.
     
  • Großbritannien
    Von Bewerbern aus Großbritannien benötigen wir nur Beglaubigungen von einem Notar, da die Universitäten dort nicht beglaubigen.

Alle wichtigen Informationen können Sie den Merkblättern entnehmen, die am rechten Bildschirmrand aufgeführt sind sowie der offiziellen TUM-Seite.