Betreuungsvereinbarung
Ziel der Betreuungsvereinbarung
Betreuungsvereinbarungen haben sich international als Qualitätsstandard im Promotionswesen etabliert. Sie ermöglichen Ihnen und Ihren Promovierenden, gegenseitige Erwartungen transparent zu machen, Ziele zu formulieren und deren Erreichung zu überprüfen. Alle Promovierenden an der TUM schließen eine Betreuungsvereinbarung mit ihrem/ihrer Betreuer/in ab.
Die Betreuungsvereinbarung ist kein bindender Vertrag, sondern ein Dokument das - im Sinne einer Selbstverpflichtung - Orientierung bietet und Verbindlichkeit einfordert. Darum kann und soll sie im Laufe der Promotion angepasst und verändert werden. Einige Elemente sind flexibel gestaltet: Das Exposé sowie die Wahl des Mentors/ der Mentorin können in der Regel bis sechs Monate nach Eintrag in die Promotionsliste nachgereicht werden. Diese Regelungen variieren je nach Graduiertenzentrum.
Betreuungsvereinbarung abschließen
Die Betreuungsvereinbarung finden Sie auf den Websites der Graduiertenzentren. Bitte beachten Sie, dass die Vorlagen für die Betreuungsvereinbarung zwischen den einzelnen Graduiertenzentren variieren.
Folgende Elemente sind in jeder Betreuungsvereinbarung enthalten:
- Titel und Exposé
- Zeitplan
- Qualifizierungselemente
- Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Ein Leitfaden zum Ausfüllen der Betreuungsvereinbarung finden Sie auf der Seite Betreuungsvereinbarung und Mentoring (für Promovierende).