Gastpromotion

Promovierende anderer in- oder ausländischen Einrichtungen können einen Forschungsaufenthalt an der TUM als Gastpromovierende absolvieren, wenn sie nur für eine begrenzte Dauer an der TUM forschen möchten und keinen Doktorgrad von der TUM erhalten wollen. In den allermeisten Fällen organisieren sich die Gastpromovierenden ihren Forschungsaufenthalt selber, indem sie potentielle Gastgeber*innen direkt kontaktieren und sich selber um die Finanzierung des TUM Aufenthaltes kümmern.

Gastpromovierende müssen kein formales Zulassungsverfahren inkl. Zeugnisanerkennung durchlaufen, sondern können ihren Forschungsaufenthalt direkt an der TUM durchführen, sobald Sie als Gastgeber*in Ihre Zusage für die Betreuung des Forschungsaufenthaltes gegeben haben.

Allerdings gibt es einige Dinge, die Sie als Gastgeber*in beachten sollten: 

Unterzeichnung einer Aufnahmevereinbarung (Hosting Agreement)

Eine Aufnahmevereinbarung (Hosting Agreement) ist eine Vereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens zwischen dem*der Gastpromovierenden und der aufnehmenden Einrichtung. Sie dient als Grundlage zur Erteilung des Aufenthaltstitels zum Zweck der Forschung.

Visum und Aufenthaltstitel

Gastpromovierende, die ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, sollen sich frühzeitig um die Antragsstellung und einen Termin bei der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung kümmern. Neben der Aufnahmevereinbarung wird i.d.R. noch ein zusätzliches Einladungsschreiben von Ihnen als Gastgeber*in verlangt.

Nach der Einreise muss das Visum innerhalb von 90 Tagen in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden, die die Gastpromovierenden bei der, für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde (z.B. KVR, Landratsamt München/Freising) beantragen. Die Gültigkeit des Aufenthaltstitels ist an die Dauer des Forschungsaufenthaltes an der TUM gebunden.

Aufenthalt im Sinne der REST-Richtlinie

Gastpromovierende, die die Voraussetzungen der kurzfristigen Mobilität gemäß der REST-Richtlinie (Directive (EU) 2016/81) erfüllen, werden durch die TUM-GS beim BAMF gemeldet. Studierende und Forscher*innen aus dem EU-Ausland genießen durch diese Richtlinie erleichterte Mobilitätsrechte innerhalb der EU, wenn sie bereits in einem anderen EU-Staat über eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Forschung verfügen und für bis zu 180 Tagen innerhalb von 365 Tagen in Deutschland forschen wollen.

TUM Benutzervereinbarung

Eine Benutzungsvereinbarung regelt die unentgeltliche Nutzung von TUM Einrichtungen und sollte für Gastpromovierende und Promovierende, die nicht an der TUM immatrikuliert sind, sowie weder an der TUM angestellt sind, noch Mitglied in der TUM-GS sind, abgeschlossen werden. 

Weitere Informationen zur Benutzungsvereinbarung, sowie entsprechende Musterexemplare, finden Sie im Dienstleistungskompass -> Recht und Sicherheitswesen -> Benutzungsvereinbarung.

Gastimmatrikulation

Promovierende von internationalen Partneruniversitäten der TUM, Teilnehmer*innen eines TUM-GS Austauschprogrammes, sowie Promovierende der Promotionsprogramme HELENA und HEPP haben die Möglichkeit sich freiwillig als Gastpromovierende an der TUM zu immatrikulieren, wenn Sie mind. 3 Monate an der TUM forschen. Neben der vorübergehenden TUM-Mitgliedschaft, ermöglicht die Immatrikulation den Zugang zu studentischen Vergünstigungen und zum Erwerb des Semestertickets für den Öffentlichen Nahverkehr. Mit der Immatrikulation erhalten die Gastpromovierenden auch einen TUM Studentenausweis, der gleichzeitig als Bibliotheksausweis und als Geldkarte für die Mensa etc. dient. Gastpromovierende wenden sich bitte für die Immatrikulation an das TUM-GS Welcome Office.  

Wohnraum

Wohnraum im Großraum München ist knapp und teuer und besonders für internationale (Gast-)Promovierende vom Ausland aus schwer zu finden. Daher sollten sich Gastpromovierende rechtzeitig vor der Einreise an das Welcome Office der TUM-GS wenden, das umfangreiche Informationsmaterialien zur Wohnungssuche bereit stellt. Eine direkte Wohnraumvermittlung durch die TUM-GS ist nicht möglich.   

TUM-GuestCard

Gastpromovierende können eine TUM-GuestCard beantragen. Diese dient als TUM-Gästeausweis und Biblotheksausweis und kann als Geldkarte für die Mensa etc. benutzt werden. Für die Beantragung der GuestCard wird ein Gastkonto für TUMOnline benötigt. Im Falle einer Immatrikulation als Gastpromovierende ist eine zusätzliche Beantragung der TUM-GuestCard nicht mehr notwendig.