Einstellung ausländischer Bewerber*innen

Eine Übersicht zu Besonderheiten bei der Einstellung ausländischer Bewerber*innen finden Sie im TUM Dienstleistungskompass unter Personalwirtschaft -> Ausländische Bewerber*innen und Beschäftigte

Internationale Promovierende

Die TUM möchte die besten Talente weltweit gewinnen. Im Umgang mit internationalen Bewerber*innen sind Kenntnisse der wesentlichen rechtlichen Regelungen und interkultureller Zusammenhänge hilfreich. Das TUM-GS Welcome Office untersützt Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema.

Möchten Sie gerne eine*n internationale*n Gastpromovierende*n für eine beschränkte Zeit bei sich aufnehmen? Informationen zur Aufnahme internationaler Gastpromovierende finden Sie im Bereich Promotionsprozess -> Gastpromotion

Wenn Bewerber*innen sich mit einem ausländischen Hochschulabschluss für die Eintragung in die Promotionsliste bewerben, wird ihr Abschluss formal auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Universitätsabschluss geprüft.

Das TUM Center for Study and Teaching überprüft den Abschluss in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn und gibt eine Empfehlung ab. Basierend darauf entscheidet der*die Dekan*in der zuständigen promotionsführenden Einrichtung über die Zulassung zur Promotion. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Abschlüsse und einer stets notwendigen detaillierten Prüfung auf Gleichwertigkeit kann Bewerber/innen vorab allenfalls eine grobe Einschätzung, jedoch keine definitive Aussage gegeben werden.

Das Dekanat hat auch die Möglichkeit, eine*n Bewerber*in unter Auflagen zuzulassen. Davon wird häufig Gebrauch gemacht, wenn Bewerber*innen weniger als 5 Jahre studiert (i.e. weniger als 300 ECTS erworben) oder ihr Studium ohne eine Master Thesis abgeschlossen haben.

Promovierende mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft brauchen für die Einreise nach Deutschland ggf. ein Visum. Sofern ein Visum benötigt wird, muss das Visum bei der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung rechtzeitig beantragt werden (i.d.R. mind. 3 Monate im Voraus). Promovierende mit einer Anstellung als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in benötigen in der Regel ein Arbeitsvisum, während Promovierende mit Stipendium ein Studentenvisum beantragen. Insbesondere für ein Arbeitsvisum verlangen die deutschen Botschaften von Bewerber*innen aussagekräftige Unterlagen zu deren Qualifikation, zur beabsichtigten Tätigkeit (z. B. konkretes Arbeitsplatzangebot, Stellenbeschreibung, Muster des Arbeitsvertrags) sowie auch Unterlagen zu der geplanten Unterkunft in Deutschland (z. B. Mietvertrag o. ä.). Um ein einheitliches Auftreten der Technischen Universität München gegenüber den Ausländerbehörden zu gewährleisten, steht ein Musterschreiben für die Bestätigung der Einstellungsabsicht (Letter of Intent) im TUM Dienstleistungskompass zur Verfügung.

In beiden Fällen wird das Visum nur ausgestellt, wenn Sie dem*der Bewerber*in eine schriftliche Einladung ausstellen. Die TUM Graduate School kann eine solche Einladung nicht ausstellen. Üblicherweise muss eine Einladung folgende Elemente beinhalten:

  • Titel des Promotionsprojekts
  • Voraussichtliche Dauer der Promotion
  • Sprache, in der gearbeitet wird
  • Gesicherte Finanzierung

Bitte beachten Sie, dass von einer Einreise mit einem Touristenvisum dringend gewarnt wird, da das Touristenvisum in Deutschland nicht in eine Aufenthaltsgenehmigung für die Promotion umgewandelt werden kann! In solchen Fällen muss der/die Promovierende wieder ausreisen und in seinem/ihrem Heimatland bei der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung erneut ein Arbeitsvisum/Studentenvisum beantragen. 

Internationale Promovierende müssen für die Dauer der Promotion an der TUM einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Auch Promovierende von Ländern, die kein Visum für die Einreise benötigen, müssen nach ihrer Einreise einen entsprechenden Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde des Wohnorts (z.B. KVR München, Landratsamt München/Freising) beantragen. Hiervon ausgenommen sind Angehörige der EU, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz. Wichtig ist, dass der Aufenthaltstitel in jedem Falle rechtzeitig vor Ablauf des Einreisevisum zu beantragen ist. Daher sollten Promovierende so schnell wie möglich einen Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde vereinbaren. Die Dauer des Aufenthaltstitels orientiert sich an der geplanten Dauer der Promotion, aber auch an der Dauer des Stipendiums bzw. des Arbeitsvertrages.  

Unabhängig von der Art und Dauer der Promotion, müssen alle Promovierende über eine gültige Krankenversicherung für Deutschland für die gesamte Aufenthaltsdauer verfügen. Promovierende, die an der TUM als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen angestellt sind, unterliegen grundsätzlich der deutschen Krankenversicherungspflicht. In Ausnahmenfällen (z.B. Mitgliedsländer der EU, EWR) können die Krankenversicherungsbestimmungen des  Heimatstaates weitergelten, was durch die heimische Krankenversicherung oder Sozialversicherungsbehörde zu bestätigen ist. Ist dies nicht der Fall, so sind Promovierende als Beschäftigte in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Mehr Information finden Sie auf der EURAXESS-Website. Promovierende mit einem Stipendium, die nicht arbeitstätig oder familienversichert sind, müssen sich bei einer Krankenkasse selbst versichern. Mehr Information für ausländische Promovierende finden Sie hier und für deutsche Promovierende hier

Promovierende, die ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, müssen i.d.R. bei der Beantragung des Visums mindestens eine Reisekrankenversicherung abschließen. Spätestens bei der Beantragung des Aufenthaltstitels innerhalb von 3 Monaten nach Einreise muss eine gültige Krankenversicherung für mind. ein Jahr bestehen, das i.d.R. durch einen Krankenversicherungsnachweis der Krankenkasse (Versicherungskarte) nachzuweisen ist.  

Aufgrund der allgemeinen Wohnungsknappheit in München und Umgebung stellt die Wohnungssuche viele ausländische Promovierende vor eine schwierige Aufgabe. Die Suche kann mehrere Monate dauern. Promovierende mit Familie benötigen häufig eine 2- oder 3-Zimmer-Wohnung, deren Kosten schnell höher als die Einkünfte aus einem gewöhnlichen Stipendium sein können.

Typische Kaltmieten für unmöblierte Wohnungen:

  • 1-Zimmer Wohnung (oder WG-Zimmer-Warmmiete) ab ca. 600 EUR
  • 2-Zimmer Wohnung ab ca. 900 EUR
  • 3-Zimmer Wohnung ab ca. 1100 EUR 

Die TUM Graduate School kann keinen Wohnraum vermitteln, bietet aber umfangreiches Informationsmaterial zur Suche nach geeignetem Wohnraum im Großraum München an. Bitte verweisen Sie neue internationale Promovierende daher frühzeitig an das TUM-GS Welcome Office.