
Rechtliches & Versicherung
Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Seite dargestellten Inhalte nur dem ersten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen für Promovierende dienen. Sie sind weder rechtsverbindlich, noch erheben sie einen Anspruch auf Vollständigkeit. Die aktuellsten Informationen finden Sie immer auf den entsprechenden Seiten im TUM-Dienstleistungskompass. Dort finden Sie unter "Personal- und Stellenwirtschaft" auch Informationen rund um Personalrecht, Mutterschutz, Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen usw.
Benutzervereinbarung
Eine Benutzungsvereinbarung regelt die unentgeltliche Nutzung von TUM Einrichtungen und sollte für Gastpromovierende und Promovierende, die nicht an der TUM immatrikuliert sind, sowie weder an der TUM angestellt sind, noch Mitglied in der TUM-GS sind, abgeschlossen werden.
Weitere Informationen zur Benutzungsvereinbarung, sowie entsprechende Musterexemplare, finden Sie im Dienstleistungskompass -> Recht und Sicherheitswesen -> Benutzungsvereinbarung.
Versicherungen
Im Bereich des Versicherungsrechts können nur schwer pauschale Aussagen getroffen werden, da es sich immer um Einzelfälle handelt, die einer Einzelfallprüfung bedürfen. Versicherungstechnisch ist bei den Tätigkeiten im Rahmen einer Promotion grundsätzlich zwischen der eigentlichen Anfertigung der Dissertation und der Arbeit am Lehrstuhl zu unterscheiden.
Unfallversicherung
Prinzipiell sind Promovierende nur dann über die Bayerische Landesunfallkasse (LUK) unfallversichert, wenn sie ihre Tätigkeit zum Zweck der Promotion innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der TUM ausüben und darüber hinaus ein unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit der TUM und ihren Einrichtungen besteht. Dies bedeutet, dass die Arbeit an der Dissertation innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs (d.h. in den Räumlichkeiten der TUM) und innerhalb des normalen Dienstbetriebs erfolgen sollte.
Sofern die Notwendigkeit besteht, außerhalb der regulären Dienstzeiten in TUM-Räumlichkeiten zu arbeiten, wird ein Berechtigungsschein benötigt, der vom Vorgesetzten auszustellen ist und den Zugang bzw. Aufenthalt in bestimmten Räumlichkeiten gewährt (vgl. §2 Abs. 2 TUM Hausordnung). Offiziell genehmigte Veranstaltungen der TUM, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten stattfinden, sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dienstleistungskompass -> Recht und Sicherheitswesen -> Versicherung. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für Stipendiat*innen.
Haftpflichtversicherung
Bei der Haftpflicht wird zwischen Promovierenden mit TUM-Anstellung und Promovierenden ohne TUM-Anstellung unterschieden. Bei TUM-Angestellten kann eine Haftungsübernahme durch die TUM dann erfolgen, wenn der Schaden bei/in Ausübung dienstlicher/arbeitsvertraglicher Tätigkeit eingetreten ist. Allerdings obliegen alle Fälle immer einer individuellen Einzelfallprüfung.
Bei Promovierenden ohne TUM-Anstellung erfolgt grundsätzlich keine Haftungsübernahme. Daher wird bei solchen Promovierenden der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung dringend empfohlen. Es sollte zudem mit dem Versicherungsanbieter im Vorfeld geklärt werden, ob eine Haftungsübernahme im Schadensfall bei Labortätigkeiten gewährleistet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist es ratsam, eine zusätzliche private Laborhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dienstleistungskompass -> Recht und Sicherheitswesen -> Versicherung.