
Zulassung zur Promotion: Formale Voraussetzungen
Die formalen Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion an der TUM sind in der Promotionsordnung (PromO) geregelt (die aktuell gültige und ältere Versionen finden Sie hier). Für die Eintragung in die Promotionsliste benötigen Bewerber*innen insbesondere eine Betreuungsvereinbarung sowie die erforderliche Vorbildung. Der Antrag auf Eintragung erfolgt über die Online-Plattform DocGS.
Betreuungsvereinbarung
Der*die Bewerber*in füllt mit Ihnen als Betreuer*in eine Betreuungsvereinbarung aus, die das jeweilige Graduiertenzentrum bereitstellt. Mehr Informationen zur Betreuungsvereinbarung finden Sie im Bereich Gute Betreuung.
Erforderliche Vorbildung
Bewerber*innen müssen einen überdurchschnittlichen Hochschulabschluss nachweisen (PromO §3 bis §5). Im Detail bedeutet dies:
Inländischer Hochschulabschluss
- Der*die Bewerber*in hat eine
- Diplom-, Master- oder Magisterprüfung an einer Universität oder eine gleichwertige Staatsprüfung oder
- Masterprüfung an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) bzw. Fachhochschule (FH) abgelegt (Informationen zu FH-/HAW-Diplom weiter unten).
- Überdurchschnittliche Leistungen: Der*die Bewerber*in hat eine Abschlussprüfung mit der Gesamtnote von mindestens 2,5 oder dem Prädikat „Gut" bestanden.
- Im Ausnahmefall kann die Überdurchschnittlichkeit der Qualifikation auch durch wissenschaftliche Leistungen (z.B. Publikationen), die nach dem Studium erbracht wurden, nachgewiesen werden. Die Entscheidung über die Überdurchschnittlichkeit trifft der*die Dekan*in der promotionsführenden Einrichtung.
Ausländischer Hochschulabschluss
- Der*die Bewerber*in muss einen Studienabschluss einer ausländischen Hochschule vorweisen, der mit einem deutschen Master-Abschluss (siehe oben) gleichwertig ist.
- Sobald ein*e Bewerber*in die erforderlichen Unterlagen zur Eintragung in die Promotionsliste bei der zuständigen promotionsführenden Einrichtung eingereicht hat, überprüft das Prüfungsamt den Abschluss auf Gleichwertigkeit. Dieser Prüfungsprozess erfolgt in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Am Ende des Prozesses spricht das Prüfungsamt eine Empfehlung aus.
- Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der*die Dekan*in der promotionsführenden Einrichtung. Ist der Abschluss nicht völlig gleichwertig mit einem deutschen Masterabschluss, dann kann der*die Dekan*in den*die Bewerber*in unter Auflagen zur Promotion zulassen.
Diplomstudiengang einer HAW/FH
- Der*die Bewerber*in muss einen Diplomabschluss in einem Studiengang vorweisen, der an der TUM als vergleichbarer, universitärer Masterstudiengang angeboten wird.
- Hervorragender Diplomabschluss: Der*die Absolvent*in zählt zu den besten zehn Prozent des Jahrgangs.
Bachelorabschluss
- Aufnahme ist nur in strukturierten Promotionsstudiengängen möglich. Derzeit betrifft das an der TUM nur das Programm TopMath.
- Der*die Bewerber*in muss einen exzellenten universitären Bachelorabschluss (einer deutschen Hochschule) in einem mind. dreijährigen Bachelorstudiengang vorweisen und zu den besten fünf Prozent eines Jahrgangs gehören.
Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung der Qualifikation obliegt immer dem Dekanat der betreffenden promotionsführenden Einrichtung.