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Verlängerung Immatrikulationsdauer für Promovierende auf 8 Semester

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Mit dem Inkrafttreten des neuen Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIF) zum 01. Januar 2023 haben Promovierende der TUM die Möglichkeit, sich für max. 8 Semester (statt bisher 6 Semester) an der TUM zu immatrikulieren. 

Promovierende, die aktuell an der TUM immatrikuliert sind: 
Promovierende, die aktuell an der TUM im 6. Fachsemester immatrikuliert sind, können sich ganz einfach regulär rückmelden. Nach erfolgreichem Abschluss des Rückmeldeprozesses und der Zahlung der Semestergebühren werden diese automatisch für ein 7. Fachsemester im SoSe 2023 immatrikuliert. 

Promovierende, die zurzeit nicht an der TUM immatrikuliert sind: 
Promovierende, die im laufenden WS 2022/23 nicht immatrikuliert sind, können sich zum SoSe 2023 erneut immatrikulieren. Promovierende, die bereits aufgrund dem Erreichen der bisherigen maximalen Immatrikulationsdauer von 6 Semestern exmatrikuliert worden sind, können sich für ein 7. Fachsemester erneut immatrikulieren, indem sie eine neue Bewerbung in ihrem TUMonline Konto anlegen. 

Bitte beachten Sie: 
Prinzipiell ist es möglich, sich ab dem 01. Januar 2023 auch rückwirkend für das laufende WS 2022/23 zu immatrikulieren, doch sollte dabei bedacht werden, dass aufgrund des hohen Aufkommens von Anträgen eine Immatrikulation noch im Januar sehr unwahrscheinlich ist. Es ist daher ratsam, sich zu überlegen, ob sich eine rückwirkende Immatrikulation für das laufende WS 2022/23 noch lohnt oder ob eine erneute Immatrikulation direkt für das kommende SoSe 2023 vorzuziehen wäre.    

Weiterführende Informationen zu den Immatrikulationsschritten finden Sie unter Immatrikulation