Auslandsaufenthalte: Finanzielle Förderungen der TUM-GS

Wissenschaft und Forschung sind heute mehr denn je international. Die TUM fördert daher die frühzeitige internationale und interkulturelle Zusammenarbeit in der Forschung und den Aufbau globaler Netzwerke. Der Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Promotion ist ein wichtiger Teil der Qualifizierung der Promovierenden. Neben dem unmittelbaren Nutzen für die Promotion, profitieren die Promovierenden zudem in einem erheblichen Maße persönlich und karrieretechnisch von der Internationalisierungsmaßnahme. Die TUM anerkennt und unterstützt dies, verlangt aber eine gründliche Absprache zwischen Betreuungsperson und des/der Promovierenden im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes, sodass inhaltlicher Mehrwert, persönliche Weiterbildung und die finanzielle Unterstützung in ein sinnvolles Verhältnis gebracht werden. Der Auslandsaufenthalt ist gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchzuführen und die Vorgaben des Bayerischen Reisekostengesetzes müssen beachtet werden.

Die TUM Graduate School kann im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten des Bayerischen Reisekostengesetzes Internationalisierungsmaßnahmen ihrer Mitglieder in Form eines finanziellen Zuschusses unterstützen. Die spezifischen Fördervoraussetzungen und Förderkriterien der TUM Graduate School mit ihren Graduiertenzentren sind hierbei zu beachten.

Umfangreiche Informationen zu den Förderkriterien, Antragsstellung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Internationalisierungsförderungen finden Sie in unserem hochschulöffentlichen TUM-GS Wiki. Sie können sich mit Ihrer TUM-Kennung einloggen.

Bei der Internationalisierungsförderung wird zwischen den folgenden Gruppen von Promovierenden unterschieden:

Die TUM-GS fördert Promovierende, die an der TUM als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen angestellt sind, mit Mitteln in Höhe von 1.600 Euro für:

  • Forschungsaufenthalte an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland, i.d.R. für mind. zwei Wochen am Stück
  • Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse auf internationalen Konferenzen und Fachtagungen im Ausland
  • Teilnahme an internationalen fachlichen Summer/Winter Schools, Fachworkshops, etc. im Ausland
  • Einladung von internationalen Gastwissenschaftler*innen (von ausländischen Universitäten/Forschungseinrichtungen) für die gemeinsame Forschung am eigenen Dissertationsprojekt an der TUM
  • Reisekosten für Prüfer*innen (von ausländischen Universitäten) zur Teilnahme am eigenen Rigorosum an der TUM

Promovierende, die nach einer Promotionsordnung mit Wirkung vom 1.Januar 2014 oder neuer promovieren, können zusätzlich weitere 1.400 Euro beantragen für:

  • Forschungsaufenthalte von mind. vier Wochen am Stück an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland

Für die Antragsstellung werden i.d.R. folgende Unterlagen benötigt: 

  • Antrag auf TUM-GS Internationalisierungsförderung, zu genehmigen durch das entsprechende Graduiertenzentrum
  • Dienst- oder Fortbildungsgenehmigung 
  • Auszahlungsanordnung der zuständigen Reisekostenstelle
  • alle relevanten Originalbelege/Zahlungsbestätigungen
  • falls die Zwischenevaluation/Feedbackgespräch noch nicht absolviert wurde: aussagekräftige Bestätigung des Doktorvater/der Doktormutter, dass die Internationalisierungsmaßnahme zum aktuellen Zeitpunkt der Promotion sinnvoll und notwendig ist

Eine Förderung ist nach erfolgreicher Teilnahme am TUM-GS Kick-off Seminar möglich. Nähere Informationen zu den Antragsunterlagen, sowie zum Antragsprozess erhalten Sie direkt bei Ihrem entsprechenden Graduiertenzentrum. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Graduiertenzentren zusätzlich eigene spezifische Regelungen bzgl. der Internationalisierungsförderung haben können, z.B. was die Möglichkeit einer Beantragung der Förderung vor Absolvierung des Feedbackgesprächs betrifft.

Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) und die Informationen hierzu im TUM Dienstleistungskompass!

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer vorübergehenden Tätigkeit an einem auswärtigen Dienstort/Zuweisung die TUM-GS Internationalisierungsförderung nur eingeschränkt möglich ist.

Promovierende mit Stipendium (z.B. DAAD, Chinese Scholarship Council, Begabtenförderungswerke etc.) können i.d.R. wie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen die TUM-GS Internationalisierungsförderung beantragen in Höhe von 1.600 Euro für:

  • Forschungsaufenthalte an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland, i.d.R. für mind. zwei Wochen am Stück
  • Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse auf internationalen Konferenzen und Fachtagungen im Ausland
  • Teilnahme an internationalen fachlichen Summer/Winter Schools, Fachworkshops, etc. im Ausland
  • Einladung von internationalen Gastwissenschaftler*innen (von ausländischen Universitäten/Forschungseinrichtungen) für die gemeinsame Forschung am eigenen Dissertationsprojekt an der TUM
  • Reisekosten für Prüfer*innen (von ausländischen Universitäten) zur Teilnahme am eigenen Rigorosum an der TUM

Promovierende, die nach einer Promotionsordnung mit Wirkung vom 1.Januar 2014 oder neuer promovieren, können zusätzlich weitere 1.400 Euro beantragen für:

  • Forschungsaufenthalte von mind. vier Wochen am Stück an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland

Für die Antragstellung werden i.d.R. folgende Unterlagen benötigt: 

  • Antrag auf TUM-GS Internationalisierungsförderung, zu genehmigen durch das entsprechende Graduiertenzentrum
  • alle relevanten Originalbelege/Zahlungsbestätigungen
  • schriftlicher Beleg, i.d.R. vom Stipendiengeber, dass das Stipendium keine eigenen Reisemittel beinhaltet (oder Bestätigung, dass mögliche Reisemittel im Rahmen des Stipendiums bereits vorrangig aufgebraucht wurden) 
  • falls die Zwischenevaluation/Feedbackgespräch noch nicht absolviert wurde: aussagekräftige Bestätigung des Doktorvater*der Doktormutter, dass die Internationalisierungsmaßnahme zum aktuellen Zeitpunkt der Promotion sinnvoll und notwendig ist

Eine Förderung ist nach erfolgreicher Teilnahme am TUM-GS Kick-off Seminar möglich. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Graduiertenzentrum, ob Sie mit Ihrem Stipendium die TUM-GS Internationalisierungsförderung beantragen können. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zu den Antragsunterlagen und zum Antragsprozess. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Graduiertenzentren eigene spezifische Regelungen bzgl. der Internationalisierungsförderung haben können, z.B. was die Möglichkeit einer Beantragung der Förderung vor Absolvierung des Feedbackgesprächs betrifft.

Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) und die Informationen hierzu im TUM Dienstleistungskompass!

Selbstfinanzierte Promovierende, die z.B. von Ihren Ersparnissen leben, können i.d.R. wie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Stipendiat*innen die TUM-GS Internationalisierungsförderung beantragen in Höhe von 1.600 Euro für:

  • Forschungsaufenthalte an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland, i.d.R. für mind. zwei Wochen am Stück
  • Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse auf internationalen Konferenzen und Fachtagungen im Ausland
  • Teilnahme an internationalen fachlichen Summer/Winter Schools, Fachworkshops, etc. im Ausland
  • Einladung von internationalen Gastwissenschaftler*innen (von ausländischen Universitäten/Forschungseinrichtungen) für die gemeinsame Forschung am eigenen Dissertationsprojekt an der TUM
  • Reisekosten für Prüfer*innen (von ausländischen Universitäten) zur Teilnahme am eigenen Rigorosum an der TUM

Promovierende, die nach der Promotionsordnung mit Wirkung vom 1.Januar 2014 und neuer promovieren, können zusätzlich weitere 1.400 Euro beantragen für:

  • Forschungsaufenthalte von mind. vier Wochen am Stück an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland

Für die Antragstellung werden i.d.R. folgende Unterlagen benötigt: 

  • Antrag auf TUM-GS Internationalisierungsförderung, zu genehmigen durch das entsprechende Graduiertenzentrum
  • alle relevanten Originalbelege/Zahlungsbestätigungen
  • schriftlicher Beleg, i.d.R. vom Stipendiengeber, dass das Stipendium keine eigenen Reisemittel beinhaltet (oder Bestätigung, dass mögliche Reisemittel im Rahmen des Stipendiums bereits vorrangig aufgebraucht wurden)
  • falls die Zwischenevaluation/Feedbackgespräch noch nicht absolviert wurde: aussagekräftige Bestätigung des Doktorvater*der Doktormutter, dass die Internationalisierungsmaßnahme zum aktuellen Zeitpunkt der Promotion sinnvoll und notwendig ist

Eine Förderung ist nach erfolgreicher Teilnahme am TUM-GS Kick-off Seminar möglich. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Graduiertenzentrum, ob Sie mit Ihrem Stipendium die TUM-GS Internationalisierungsförderung beantragen können. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zu den Antragsunterlagen und zum Antragsprozess. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Graduiertenzentren eigene spezifische Regelungen bzgl. der Internationalisierungsförderung haben können, z.B. was die Möglichkeit einer Beantragung der Förderung vor Absolvierung des Feedbackgesprächs betrifft.

Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) und die Informationen hierzu im TUM Dienstleistungskompass!

Promovierende, die nebenberuflich promovieren oder die extern bei einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung etc. angestellt sind, können nicht durch die reguläre TUM-GS Internationalisierungsförderung gefördert werden. Sie haben stattdessen die Möglichkeit, sich rechtzeitg vor Antritt der Reise (i.d.R. 3 Monate im Voraus) für den TUM-GS Internationalization Grant in Höhe von max. 1.600 Euro zu bewerben, der in einem kompetitiven Auswahlverfahren vergeben wird. Bei der Auswahl wird insbesondere der bisherige Verlauf der Promotion, der Inhalt der geplanten Internationalisierungsmaßnahme sowie die Finanzierung der Promotion berücksichtigt.

Fachlich exzellente Promovierende können den Grant beantragen für 

  • einen Auslandsforschungsaufenthalt bei einer Hochschule oder Forschungseinrichtung, oder
  • die Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse auf internationalen Konferenzen und Fachtagungen im Ausland, sowie 
  • (in Einzelfällen) die Teilnahme an internationalen fachlichen Summer/Winter Schools, Fachworkshops, etc. im Ausland.

Es wird darauf hingewiesen, dass Promovierende, die extern angestellt sind, nur dann durch den Internationalization Grant gefördert werden können, wenn die externe Anstellung inhaltlich und organisatorisch nicht im Zusammenhang mit der Promotionsforschung steht, und der externe Arbeitgeber folglich die Internationalisierungsmaßnahme finanziell nicht unterstützt. Auch eine anteilige Unterstützung durch den TUM-GS Internationalization Grant zusätzlich zur Internationalisierungsförderung durch den Arbeitsgeber ist nicht möglich.

Eine Förderung ist nach erfolgreicher Teilnahme am TUM-GS Kick-off Seminar und nach erfolgtem Feedbackgespräch möglich. Weitere Informationen zur Antragsstellung und Antragsfristen erhalten Sie direkt bei Ihrem Graduiertenzentrum.