Auslandsaufenthalte: Finanzielle Förderungen der TUM-GS

Wissenschaft und Forschung sind heute mehr denn je international. Die TUM fördert daher die frühzeitige internationale und interkulturelle Zusammenarbeit in der Forschung und den Aufbau globaler Netzwerke. Der Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Promotion ist ein wichtiger Teil der Qualifizierung der Promovierenden. Neben dem unmittelbaren Nutzen für die Promotion, profitieren die Promovierenden zudem in einem erheblichen Maße persönlich und karrieretechnisch von der Internationalisierungsmaßnahme. Die TUM anerkennt und unterstützt dies, verlangt aber eine gründliche Absprache zwischen Betreuungsperson und des/der Promovierenden im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes, sodass inhaltlicher Mehrwert, persönliche Weiterbildung und die finanzielle Unterstützung in ein sinnvolles Verhältnis gebracht werden. Der Auslandsaufenthalt ist gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchzuführen und die Vorgaben des Bayerischen Reisekostengesetzes müssen beachtet werden.

Die TUM Graduate School kann im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten des Bayerischen Reisekostengesetzes Internationalisierungsmaßnahmen ihrer Mitglieder in Form eines finanziellen Zuschusses unterstützen. Die spezifischen Fördervoraussetzungen und Förderkriterien der TUM Graduate School mit ihren Graduiertenzentren sind hierbei zu beachten.

Bei der Internationalisierungsförderung wird zwischen den folgenden Gruppen von Promovierenden unterschieden:

Die TUM-GS fördert Promovierende, die an der TUM als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen angestellt sind, mit Mitteln in Höhe von 1.600 Euro für:

  • Forschungsaufenthalte an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland, i.d.R. für mind. zwei Wochen am Stück
  • Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse auf internationalen Konferenzen und Fachtagungen im Ausland
  • Teilnahme an internationalen fachlichen Summer/Winter Schools, Fachworkshops, etc. im Ausland
  • Einladung von internationalen Gastwissenschaftler*innen (von ausländischen Universitäten/Forschungseinrichtungen) für die gemeinsame Forschung am eigenen Dissertationsprojekt an der TUM
  • Reisekosten für Prüfer*innen (von ausländischen Universitäten) zur Teilnahme am eigenen Rigorosum an der TUM

Promovierende, die nach der aktuellen Promotionsordnung (mit Wirkung vom 1.Januar 2014) promovieren, können zusätzlich weitere 1.400 Euro beantragen für:

  • Forschungsaufenthalte von mind. vier Wochen am Stück an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland

Für die Antragsstellung werden i.d.R. folgende Unterlagen benötigt: 

  • Antrag auf TUM-GS Internationalisierungsförderung, zu genehmigen durch das entsprechende Graduiertenzentrum
  • Dienst- oder Fortbildungsgenehmigung 
  • Auszahlungsanordnung der zuständigen Reisekostenstelle
  • alle relevanten Originalbelege/Zahlungsbestätigungen
  • falls die Zwischenevaluation/Feedbackgespräch noch nicht absolviert wurde: aussagekräftige Bestätigung des Doktorvater/der Doktormutter, dass die Internationalisierungsmaßnahme zum aktuellen Zeitpunkt der Promotion sinnvoll und notwendig ist

Nähere Informationen zu den Antragsunterlagen, sowie zum Antragsprozess erhalten Sie direkt bei Ihrem entsprechenden Graduiertenzentrum. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Graduiertenzentren eigene spezifische Regelungen bzgl. der Internationalisierungsförderung haben können, die dann vorrangig zu beachten sind.

Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) und die Informationen hierzu im TUM Dienstleistungskompass!

Bitte beachten Sie unbedingt die gesonderten Regelungen für Erstattungen bei vorübergehender Tätigkeit an einem auswärtigen Dienstort/Zuweisung!  

Promovierende mit Stipendium (z.B. DAAD, Chinese Scholarship Council, Begabtenförderungswerke etc.) können i.d.R. wie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen die TUM-GS Internationalisierungsförderung beantragen in Höhe von 1.600 Euro für:

  • Forschungsaufenthalte an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland, i.d.R. für mind. zwei Wochen am Stück
  • Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse auf internationalen Konferenzen und Fachtagungen im Ausland
  • Teilnahme an internationalen fachlichen Summer/Winter Schools, Fachworkshops, etc. im Ausland
  • Einladung von internationalen Gastwissenschaftler*innen (von ausländischen Universitäten/Forschungseinrichtungen) für die gemeinsame Forschung am eigenen Dissertationsprojekt an der TUM
  • Reisekosten für Prüfer*innen (von ausländischen Universitäten) zur Teilnahme am eigenen Rigorosum an der TUM

Promovierende, die nach der aktuellen Promotionsordnung (mit Wirkung vom 1.Januar 2014) promovieren, können zusätzlich weitere 1.400 Euro beantragen für:

  • Forschungsaufenthalte von mind. vier Wochen am Stück an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland

Für die Antragstellung werden i.d.R. folgende Unterlagen benötigt: 

  • Antrag auf TUM-GS Internationalisierungsförderung, zu genehmigen durch das entsprechende Graduiertenzentrum
  • alle relevanten Originalbelege/Zahlungsbestätigungen
  • schriftlicher Beleg, i.d.R. vom Stipendiengeber, dass das Stipendium keine eigenen Reisemittel beinhaltet (oder Bestätigung, dass mögliche Reisemittel im Rahmen des Stipendiums bereits vorrangig aufgebraucht wurden) 
  • falls die Zwischenevaluation/Feedbackgespräch noch nicht absolviert wurde: aussagekräftige Bestätigung des Doktorvater*der Doktormutter, dass die Internationalisierungsmaßnahme zum aktuellen Zeitpunkt der Promotion sinnvoll und notwendig ist 

Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Graduiertenzentrum, ob Sie mit Ihrem Stipendium die TUM-GS Internationalisierungsförderung beantragen können. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zu den Antragsunterlagen und zum Antragsprozess. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Graduiertenzentren eigene spezifische Regelungen bzgl. der Internationalisierungsförderung haben können, die dann vorrangig zu beachten sind.

Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) und die Informationen hierzu im TUM Dienstleistungskompass!

Promovierende, die weder an der TUM angestellt sind, noch ein klassisches Promotionsstipendium erhalten, können nicht durch die reguläre TUM-GS Internationalisierungsförderung gefördert werden. Sie haben stattdessen die Möglichkeit, sich rechtzeitg vor Antritt der Reise (i.d.R. 3 Monate im Voraus) für den TUM-GS Internationalization Grant in Höhe von max. 1.600 Euro zu bewerben, der in einem kompetitiven Auswahlverfahren vergeben wird. Bei der Auswahl wird insbesondere der bisherige Verlauf der Promotion, die Inhalt der geplanten Internationalisierungsmaßnahme sowie die Finanzierung der Promotion berücksichtigt. 

Fachlich exzellente Promovierende können den Grant beantragen für 

  • einen Auslandsforschungsaufenthalt bei einer Hochschule oder Forschungseinrichtung
  • die Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse auf internationalen Konferenzen und Fachtagungen im Ausland
  • die Teilnahme an internationalen fachlichen Summer/Winter Schools, Fachworkshops, etc. im Ausland

Es wird darauf hingewiesen, dass Promovierende, die extern angestellt sind, nur dann durch den Internationalization Grant gefördert werden können, wenn der externe Arbeitgeber schlüssig und nachvollziehbar begründen kann, warum das Unternehmen den*die eigene*n Mitarbeiter*in bei der geplanten Internationalisierungsmaßnahme finanziell nicht unterstützen kann. Eine anteilige Unterstützung durch den TUM-GS Internationalization Grant zusätzlich zur Internationalisierungsförderung durch den Arbeitsgeber ist nicht möglich. 

Nähere Informationen zur Antragsstellung und Antragsfristen erhalten Sie direkt bei Ihrem Graduiertenzentrum.

Weitere Internationalisierungsförderungen der TUM-GS

Zusätzlich bietet die TUM-GS auch einen Reisekostenzuschuss für die Teilnahme an fachlichen Kursen und Auslandsaufenthalten bei Partneruniversitäten der EuroTech Universities Allianz an, sowie zwei spezielle Förderungen zur Vereinbarkeit von Forschung und Familie bzw. Inklusion. 

Über den TUM-GS Partnership Mobility Grant können TUM-GS Mitglieder einen einmaligen Zuschuss zu den Reisekosten beantragen für die Teilnahme an fachlichen Kursen, Summer Schools, Workshops o.Ä., und/oder längere Forschungsaufenthalte (mind. 4 Wochen) bei den folgenden TUM Allianzpartnern beantragen:

EuroTech Alliance:

Der TUM-GS Partnership Mobility Grant ist ein einmaliger Zuschuss zu den Reisekosten. Im Rahmen des Grants können vor Antritt der Reise bereits angefallene Kosten für Flug, Bahn o.Ä. in Höhe von bis zu 500 EUR gegen Vorlage entsprechender Belege erstattet werden. Der TUM-GS Partnership Mobility Grant kann mit anderen TUM-GS Möglichkeiten zur Internationalisierungsförderung kombiniert werden.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte per Email an international@gs.tum.de

Die TUM-GS Family Mobility Allowance ist eine pauschale monatliche Familienzulage für Promovierende, die während ihres Auslandsforschungsaufenthaltes von mind. 3 Monaten von ihren Angehörigen begleitet werden. 

Im Rahmen der Family Allowance wird pro Monat eine pauschale Zulage von 400 EUR für begleitende Lebenspartner*innen und/oder einem minderjährigem Kind gewährt. Eine zusätzliche Zulage von 200 EUR/Monat kann ab dem 2. Kind für jedes weitere minderjährige Kind beantragt werden. Darüber hinaus kann die TUM-GS Family Mobility Allowance auch von Promovierenden für Begleitpersonen (z.B. Eltern) beantragt werden, sofern besondere gesundheitliche/körperliche Anforderungen des*der Promovierenden eine Begleitung während des Forschungsaufenthaltes erfordern.

Die Familienzulage kann für maximal 6 Monate gewährt werden und ist vom*von der Promovierenden direkt bei der TUM-GS Geschäftsstelle im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes zu beantragen.

Nähere Informationen zur Antragsstellung finden Sie im Informationsblatt TUM-GS Family Mobility Allowance

Der TUM-GS Diversity Supplement Travel Grant ist ein Zuschuss zu anfallenden Reisekosten für Angehörige (z.B. Kind/Kinder) von Promovierenden, die aufgrund besonderer Umstände zwingend mitreisen müssen. Der Zuschuss kann auch von Promovierenden beantragt werden, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen oder sonstiger spezieller Umstände selbst mit signifikanten Mehrkosten bei der Reise rechnen müssen.

Beantragt werden kann der Diversity Supplement Travel Grant für Auslandsforschungsaufenthalte und für die Präsentation eigener Forschungsergebnisse auf internationalen Konferenzen, Symposien o.Ä. im Ausland. Es können bis zu 500 Euro pro Reise für tatsächlich angefallene Reisekosten vom*von der Promovierenden direkt bei der TUM-GS Geschäftsstelle im Vorfeld der Reise beantragt werden.

Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt TUM-GS Diversity Supplement Travel Grant