
Stipendium
Generelle Informationen
Bei der Promotion mit Stipendium erhalten Promovierende eine monatliche finanzielle Förderung von ihrem Stipendiengeber. Auch als Gastpromovierende*r bietet sich ein Stipendium zur Finanzierung Ihres Aufenthalts an der TUM an.
Die TUM Graduate School vergibt keine Promotionsstipendien sondern ausschließlich Überbrückungs- und Abschlussstipendien. Promovierende können sich jedoch um eine große Auswahl an Stipendien von externen Trägern, wie dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder diversen Stiftungen, bewerben. Allerdings sind viele dieser Stipendien an spezifische Bedingungen wie Staatsbürgerschaft, Konfession, Fachrichtung oder Sprachkenntnisse gebunden.
In den vielen unterschiedlichen Stipendien- und Förderprogrammen gibt es Zuschüsse für Lebenshaltungskosten, Projektförderung, Reisen, die Abschlussphase, Dissertationsdruck sowie Preise und Auszeichnungen.
Die einfachste Möglichkeit, ein passendes Stipendium für sich zu finden, bieten Stipendien-Datenbanken und Suchmaschinen.
Überbrückungsstipendium der TUM Graduate School
Das TUM-GS Überbrückungsstipendium unterstützt herausragende TUM Masterabsolvent*innen, die eine Promotion an der TUM durchführen werden. Das Stipendium ist eine finanzielle Unterstützung in der Zeit zwischen Beginn der wissenschaftlichen Forschungsarbeit unmittelbar nach Masterabschluss und dem Beginn der eigentlichen Promotionsfinanzierung. Bei der Auswahl von Bewerber*innen wer-den neben leistungsbezogenen Kriterien auch ein deutliches außerfachliches Engagement, z.B. im sozialen Bereich berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen, Personen mit Migrationshintergrund sowie Personen mit besonderen persönlichen Umständen werden besonders begrüßt.
Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.000 Euro/Monat, zzgl. einer Familienzulage von 150 Euro/Monat pro Kind. Das Stipendium wird für max. 3 Monate vergeben.
Der*die Bewerber*in sollte folgende Kriterien erfüllen:
- innerhalb der letzten 6 Monaten einen überdurchschnittlichen Master an der TUM erworben haben
- bereits eine Betreuungszusage eines*r TUM Professors*in haben
- bereits eine Zusage einer Anstellung als wissenschaftiche*r Mitarbeiter*in an der TUM oder eine Stipendienzusage haben
- sich als reguläre*r Promovierende*r an der TUM in der Promotionsliste eintragen wollen (d.h. keine Gastpromotion)
Bewerbungen können zweimal im Jahr eingereicht werden: 30. Juni (Förderungsbeginn im Herbst/Winter) und 31. Januar (Förderungsbeginn im Frühjahr/Sommer). Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen zum Überbrückungsstipendium sowie den Bewerbungsunterlagen finden Sie im Infoblatt TUM-GS Überbrückungsstipendium.