Auslandsaufenthalte: Finanzielle Förderungen der TUM-GS
Wissenschaft und Forschung sind heute mehr denn je international. Die TUM fördert daher die frühzeitige internationale und interkulturelle Zusammenarbeit in der Forschung und den Aufbau globaler Netzwerke. Der Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Promotion ist ein wichtiger Teil der Qualifizierung der Doktorandinnen und Doktoranden. Neben dem unmittelbaren Nutzen für die Promotion, profitieren die Doktorandinnen und Doktoranden zudem in einem erheblichen Maße persönlich und karrieretechnisch von der Internationalisierungsmaßnahme. Die TUM anerkennt und unterstützt dies, verlangt aber eine gründliche Absprache zwischen der Betreuerin oder dem Betreuer und der Doktorandin bzw. des Doktoranden im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes, sodass inhaltlicher Mehrwert, persönliche Weiterbildung und die finanzielle Unterstützung in ein sinnvolles Verhältnis gebracht werden. Der Auslandsaufenthalt ist gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchzuführen und die Vorgaben des Bayerischen Reisekostengesetzes müssen beachtet werden.
Die TUM Graduate School kann im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten des Bayerischen Reisekostengesetzes Internationalisierungsmaßnahmen ihrer Mitglieder in Form eines finanziellen Zuschusses unterstützen. Die spezifischen Fördervoraussetzungen und Förderkriterien der TUM Graduate School mit ihren Graduiertenzentren sind hierbei zu beachten.
Umfangreiche Informationen zu den Förderkriterien, Antragsstellung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Internationalisierungsförderungen finden Sie in unserem hochschulöffentlichen TUM-GS Wiki. Sie können sich mit Ihrer TUM-Kennung einloggen.
Bei der Internationalisierungsförderung wird zwischen den folgenden Gruppen von Promovierenden unterschieden:
Die TUM-GS fördert Doktorandinnen und Doktoranden, die an der TUM als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt sind, mit Mitteln in Höhe von 1.600 Euro für:
- Forschungsaufenthalte an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland, i.d.R. für mind. zwei Wochen am Stück
- Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse auf internationalen Konferenzen und Fachtagungen im Ausland
- Teilnahme an internationalen fachlichen Summer/Winter Schools, Fachworkshops, etc. im Ausland
- Einladung von internationalen Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler (von ausländischen Universitäten/Forschungseinrichtungen) für die gemeinsame Forschung am eigenen Dissertationsprojekt an der TUM
- Reisekosten für Prüferinnen und Prüfer (von ausländischen Universitäten) zur Teilnahme an der eigenen mündlichen Prüfung an der TUM
Doktorandinnen und Doktoranden können zusätzlich weitere 1.400 Euro beantragen für:
- Forschungsaufenthalte von mind. vier Wochen am Stück an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland
Für die Antragsstellung werden i.d.R. folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf TUM-GS Internationalisierungsförderung, zu genehmigen durch das entsprechende Graduiertenzentrum
- Dienst- oder Fortbildungsgenehmigung
- Auszahlungsanordnung der zuständigen Reisekostenstelle
- alle relevanten Originalbelege/Zahlungsbestätigungen
- falls die Zwischenevaluation/Feedbackgespräch noch nicht absolviert wurde: aussagekräftige Bestätigung des Doktorvater/der Doktormutter, dass die Internationalisierungsmaßnahme zum aktuellen Zeitpunkt der Promotion sinnvoll und notwendig ist
Eine Förderung ist nach erfolgreicher Teilnahme am TUM-GS Kick-off Seminar möglich. Nähere Informationen zu den Antragsunterlagen, sowie zum Antragsprozess erhalten Sie direkt bei Ihrem entsprechenden Graduiertenzentrum. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Graduiertenzentren zusätzlich eigene spezifische Regelungen bzgl. der Internationalisierungsförderung haben können, z.B. was die Möglichkeit einer Beantragung der Förderung vor Absolvierung des Feedbackgesprächs betrifft.
Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) und die Informationen hierzu im TUM Dienstleistungskompass!
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer vorübergehenden Tätigkeit an einem auswärtigen Dienstort/Zuweisung die TUM-GS Internationalisierungsförderung nur eingeschränkt möglich ist.
Doktorandinnen und Doktoranden mit Stipendium (z.B. DAAD, Begabtenförderungswerke etc.) können i.d.R. wie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die TUM-GS Internationalisierungsförderung beantragen in Höhe von 1.600 Euro für:
- Forschungsaufenthalte an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland, i.d.R. für mind. zwei Wochen am Stück
- Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse auf internationalen Konferenzen und Fachtagungen im Ausland
- Teilnahme an internationalen fachlichen Summer/Winter Schools, Fachworkshops, etc. im Ausland
- Einladung von internationalen Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler (von ausländischen Universitäten/Forschungseinrichtungen) für die gemeinsame Forschung am eigenen Dissertationsprojekt an der TUM
- Reisekosten für Prüferinnen und Prüfer (von ausländischen Universitäten) zur Teilnahme am eigenen Rigorosum an der TUM
Doktorandinnen und Doktoranden können zusätzlich weitere 1.400 Euro beantragen für:
- Forschungsaufenthalte von mind. vier Wochen am Stück an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland
Für die Antragstellung werden i.d.R. folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf TUM-GS Internationalisierungsförderung, zu genehmigen durch das entsprechende Graduiertenzentrum
- alle relevanten Originalbelege/Zahlungsbestätigungen
- schriftlicher Beleg, i.d.R. vom Stipendiengeber, dass das Stipendium keine eigenen Reisemittel beinhaltet (oder Bestätigung, dass mögliche Reisemittel im Rahmen des Stipendiums bereits vorrangig aufgebraucht wurden)
- falls die Zwischenevaluation/Feedbackgespräch noch nicht absolviert wurde: aussagekräftige Bestätigung des Doktorvater*der Doktormutter, dass die Internationalisierungsmaßnahme zum aktuellen Zeitpunkt der Promotion sinnvoll und notwendig ist
Eine Förderung ist nach erfolgreicher Teilnahme am TUM-GS Kick-off Seminar möglich. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Graduiertenzentrum, ob Sie mit Ihrem Stipendium die TUM-GS Internationalisierungsförderung beantragen können. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zu den Antragsunterlagen und zum Antragsprozess. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Graduiertenzentren eigene spezifische Regelungen bzgl. der Internationalisierungsförderung haben können, z.B. was die Möglichkeit einer Beantragung der Förderung vor Absolvierung des Feedbackgesprächs betrifft.
Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) und die Informationen hierzu im TUM Dienstleistungskompass!
Selbstfinanzierte Doktorandinnen und Doktoranden, die z.B. von Ihren Ersparnissen leben, können i.d.R. wie Stipendiatinnen und Stipendiaten die TUM-GS Internationalisierungsförderung beantragen in Höhe von 1.600 Euro für:
- Forschungsaufenthalte an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland, i.d.R. für mind. zwei Wochen am Stück
- Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse auf internationalen Konferenzen und Fachtagungen im Ausland
- Teilnahme an internationalen fachlichen Summer/Winter Schools, Fachworkshops, etc. im Ausland
- Einladung von internationalen Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler (von ausländischen Universitäten/Forschungseinrichtungen) für die gemeinsame Forschung am eigenen Dissertationsprojekt an der TUM
- Reisekosten für Prüferinnen und Prüfer (von ausländischen Universitäten) zur Teilnahme am eigenen Rigorosum an der TUM
Doktorandinnen und Doktoranden können zusätzlich weitere 1.400 Euro beantragen für:
- Forschungsaufenthalte von mind. vier Wochen am Stück an einem wissenschaftlichen Institut oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland
Für die Antragstellung werden i.d.R. folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf TUM-GS Internationalisierungsförderung, zu genehmigen durch das entsprechende Graduiertenzentrum
- alle relevanten Originalbelege/Zahlungsbestätigungen
- schriftlicher Beleg, i.d.R. vom Stipendiengeber, dass das Stipendium keine eigenen Reisemittel beinhaltet (oder Bestätigung, dass mögliche Reisemittel im Rahmen des Stipendiums bereits vorrangig aufgebraucht wurden)
- falls die Zwischenevaluation/Feedbackgespräch noch nicht absolviert wurde: aussagekräftige Bestätigung des Doktorvater*der Doktormutter, dass die Internationalisierungsmaßnahme zum aktuellen Zeitpunkt der Promotion sinnvoll und notwendig ist
Eine Förderung ist nach erfolgreicher Teilnahme am TUM-GS Kick-off Seminar möglich. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Graduiertenzentrum, ob Sie mit Ihrem Stipendium die TUM-GS Internationalisierungsförderung beantragen können. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zu den Antragsunterlagen und zum Antragsprozess. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Graduiertenzentren eigene spezifische Regelungen bzgl. der Internationalisierungsförderung haben können, z.B. was die Möglichkeit einer Beantragung der Förderung vor Absolvierung des Feedbackgesprächs betrifft.
Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) und die Informationen hierzu im TUM Dienstleistungskompass!
Doktorandinnen und Doktoranden, die nebenberuflich promovieren oder die extern bei einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung etc. angestellt sind, können nicht durch die reguläre TUM-GS Internationalisierungsförderung gefördert werden. Sie haben stattdessen die Möglichkeit, sich rechtzeitg vor Antritt der Reise (i.d.R. 3 Monate im Voraus) für den TUM-GS Internationalization Grant in Höhe von max. 1.600 Euro zu bewerben. Bei der Auswahl wird insbesondere der bisherige Verlauf der Promotion, der Inhalt der geplanten Internationalisierungsmaßnahme sowie die Finanzierung der Promotion berücksichtigt.
Fachlich exzellente extern angestellte Doktorandinnen und Doktoranden können den Grant beantragen für
- einen Auslandsforschungsaufenthalt bei einer Hochschule oder Forschungseinrichtung, oder
- die Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse auf internationalen Konferenzen und Fachtagungen im Ausland, sowie
- (in Einzelfällen) die Teilnahme an internationalen fachlichen Summer/Winter Schools, Fachworkshops, etc. im Ausland.
Es wird darauf hingewiesen, dass Doktorandinnen und Doktoranden, die extern angestellt sind, nur dann durch den Internationalization Grant gefördert werden können, wenn die externe Anstellung inhaltlich und organisatorisch nicht im Zusammenhang mit der Promotionsforschung steht, und die externe Arbeitgeberin bzw. der externe Arbeitgeber folglich die Internationalisierungsmaßnahme finanziell nicht unterstützt. Auch eine anteilige Unterstützung durch den TUM-GS Internationalization Grant zusätzlich zur Internationalisierungsförderung durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitsgeber ist nicht möglich.
Eine Förderung ist nach erfolgreicher Teilnahme am TUM-GS Kick-off Seminar und nach erfolgtem Feedbackgespräch möglich. Weitere Informationen zur Antragsstellung und Antragsfristen erhalten Sie direkt bei Ihrem Graduiertenzentrum.
Weitere Internationalisierungsförderungen der TUM-GS
Doktorandinnen und Doktoranden, die gerne eine Internationalisierungsmaßnahme im Ausland durchführen möchten, aber aufgrund ihrer familiären Situation und/oder speziellen Bedürfnissen mit signifikanten Mehrkosten rechnen müssen, können zusätzlich bei der TUM-GS zwei, auf ihre individuelle Situation zugeschnittene Förderungen beantragen.
Die TUM-GS Family Mobility Allowance ist eine monatliche Familienzulage für Doktorandinnen und Doktoranden, die während ihres Auslandsforschungsaufenthaltes von mind. 3 Monaten von ihren Angehörigen begleitet werden.
Im Rahmen der Family Allowance wird pro Monat eine Zulage von 400 EUR für begleitende Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner und/oder einem minderjährigen Kind gewährt. Eine zusätzliche Zulage von 200 EUR/Monat kann ab dem 2. Kind für jedes weitere minderjährige Kind beantragt werden. Darüber hinaus kann die TUM-GS Family Mobility Allowance auch von Doktorandinnen und Doktoranden für Begleitpersonen (z.B. Elternteil) beantragt werden, sofern besondere gesundheitliche/körperliche Anforderungen der Doktorandin bzw. des Doktoranden eine Begleitung während des Forschungsaufenthaltes erfordern.
Die Familienzulage kann für maximal 6 Monate gewährt werden und ist von der Doktorandin oder dem Doktoranden direkt bei der TUM-GS Geschäftsstelle im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes zu beantragen.
Nähere Informationen zur Antragsstellung finden Sie im Informationsblatt TUM-GS Family Mobility Allowance.
Der TUM-GS Diversity Supplement Travel Grant ist ein Zuschuss zu anfallenden Reisekosten für Angehörige (z.B. Kind/Kinder) von Doktorandinnen und Doktoranden, die aufgrund besonderer Umstände zwingend mitreisen müssen. Der Zuschuss kann auch von Doktorandinnen und Doktoranden beantragt werden, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen oder sonstiger spezieller Umstände selbst mit signifikanten Mehrkosten bei der Reise rechnen müssen.
Beantragt werden kann der Diversity Supplement Travel Grant für Auslandsforschungsaufenthalte und für die Präsentation eigener Forschungsergebnisse auf internationalen Konferenzen, Symposien o.Ä. im Ausland, nicht aber für die Teilnahme an Weiterbildungen, Summer/Winter Schools o.Ä.. Es können bis zu 500 Euro pro Reise für tatsächlich angefallene Reisekosten direkt bei der TUM-GS Geschäftsstelle im Vorfeld der Reise beantragt werden.
Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt TUM-GS Diversity Supplement Travel Grant.