Beginn der Promotion
Sie haben bereits eine Betreuerin bzw. Betreuer und ein Promotionsthema gefunden und möchten nun Ihre Promotion an der TUM offiziell starten? Hierzu ist es wichtig, einige administrative Schritte frühzeitig anzugehen. Denn erst mit Eintragung in die Promotionsliste sind Sie Mitglieder der TUM Graduate School (TUM-GS) und offiziell Doktorandin bzw. Doktorand an der Technischen Universität München (TUM). Auf der folgenden Seite finden Sie einen ersten Überblick zu den ersten Schritten zur Promotion an der TUM.
Ausführlichere Erläuterungen finden Sie im TUM-GS Wiki!
Betreuungsvereinbarung
Die Betreuungsvereinbarung unterstützt Sie und Ihre Betreuuungsperson bei der Planung und Durchführung Ihrer Promotion und ist Grundlage für eine vertrauensvolle, konstruktive und transparente Zusammenarbeit auf höchstem wissenschaftlichen Niveau. In dem Dokument werden gegenseitige Rechte und Pflichten transparent gemacht sowie Qualifizierungsschwerpunkte und überprüfbare Meilensteine festgehalten. Die in der Betreuungsvereinbarung enthaltenen Elemente können und sollen mit der Fortentwicklung des Dissertationsprojekts angepasst und verändert werden. Das Exposé sowie die Wahl der Mentorin bzw. des Mentors können i.d.R. bis sechs Monate nach Eintrag in die Promotionsliste nachgereicht werden. Die Betreuungsvereinbarung finden Sie auf der Webseite Ihres jeweiligen Graduiertenzentrums.
Weitere Informationen zu den konkreten Inhalten der Betreuungsvereinbarung finden Sie in unserem TUM-GS Wiki.
Eintragung in die Promotionsliste
Nachdem Sie die Betreuungsvereinbarung finalisiert haben, beantragen Sie im nächsten Schritt offiziell die Eintragung in die Promotionsliste der TUM. Im Rahmen der Eintragung in die Promotionsliste wird geprüft, ob Sie über die notwendigen Promotionsvoraussetzungen erfüllen. Erst mit der erfolgreichen Eintragung in die Promotionsliste Ihrer promotionsführenden Einrichtung/School sind Sie als Doktorandin bzw. Doktorand an der TUM zugelassen und sind Mitglied in Ihrem Graduiertenzentrum (und folglich der TUM-GS).
Der Antrag auf Eintragung in die Promotionsliste ist der wichtigste Schritt zu Beginn Ihrer Promotion und sollte frühzeitig gestellt werden!
Bitte verwechseln Sie den Eintrag in die Promotionsliste nicht mit der Immatrikulation als Promotionsstudentin bzw. -Student an der TUM. Der Eintrag in die Promotionsliste ist für alle Promovierenden verpflichtend. Die Immatrikulation als Promotionsstudentin bzw. -Student hingegen ist freiwillig und ermöglicht Ihnen den Zugang zu studentischen Vergünstigungen.
Eine Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter an der TUM bedeutet ebenfalls nicht, dass Sie bereits zur Promotion zugelassen sind. Auch in diesem Fall ist ein erfolgreicher Antrag auf die Eintragung in die Promotionsliste erforderlich.
Weitere Informationen zu benötigten Dokumenten und der Antragsstellung finden Sie in unserem TUM-GS Wiki. Bitte beachten Sie hierbei speziell die Regelungen für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Immatrikulation
An der TUM wird bei der Promotion zwischen dem Eintrag in die Promotionsliste und der Immatrikulation unterschieden. Während der Eintrag in die Promotionsliste für alle Promovierende verpflichtend ist, ist die Immatrikulation für Promovierende freiwillig. Eine freiwillige Immatrikulation als Promotionsstudentin bzw. -Student ermöglicht Ihnen den Zugang zu studentischen Vergünstigungen, sowie die Möglichkeiten, von den Angeboten und Services des Studierendenwerks München Oberbayern zu profitieren. Bitte beachten Sie, dass seit 01.04.2024 Promotionsstudierende sich nicht weiter für einen Platz in einem Studentenwohnheim des Studierendenwerks München Oberbayern bewerben können.
Weitere Informationen zum Immatrikulationsprozess finden Sie in unserem TUM-GS Wiki. Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation NICHT durch die TUM Graduate School (TUM-GS) bearbeitet wird, sondern von TUM Center for Study and Teaching (TUM CST) - Bewerbung und Immatrikulation verantwortet wird.