Vor der Abreise
Sie befinden sich am Ende Ihrer Promotion und Ihr Aufenthalt an der TUM neigt sich dem Ende zu? Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zu Dingen, die am Ende der Promotion anstehen sowie zu Formalitäten, die Sie vor Ihrem Wegzug aus München/ Deutschland erledigen sollten. Eine Übersicht über wichtige Schritte am Ende der Promotion finden Sie in der Checkliste "Vor Abreise - Checkliste für internationale Promovierende".
Abschied von der TUM
Glückwunsch! Sie haben Ihre Promotion an der TUM erfolgreich abgeschlossen. Bevor Sie die TUM und die TUM-GS verlassen, sollten Sie einige Dinge beachten.
Ihre Mitgliedschaft in Ihrem Graduiertenzentrum (und folglich der TUM-GS) endet automatisch mit Datum Ihrer erfolgreichen mündlichen Prüfung. Daher müssen Sie hier nichts aktiv unternehmen. Das Ende Ihrer Mitgliedschaft hat keine Auswirkung auf noch laufende Kostenerstattungen (z.B. Internationalisierungsförderung). Allerdings sollten Sie uns rechtzeitig über Änderungen in Ihrer Kontoverbindung informieren, falls Sie z.B. Ihr deutsches Konto auflösen werden. Damit wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt bei Rückfragen erreichen können, sollten Sie zudem Ihre in DocGS hinterlegte Emailadresse überprüfen und ggf. Ihre private Emailadresse hinterlegen.
Geben Sie Schlüssel, Karten, Transponder, Bücher usw. Ihres Instituts und der TUM-Universitätsbibliothek zurück. Bitte denken auch daran, rechtzeitig einen Termin mit dem IT-Support für die Rückgabe Ihres Dienstlaptops zu vereinbaren. Stellen Sie sicher, dass Sie den eventuellen Restbetrag von Ihrer PersonalCard/ StudentCard/ GuestCard von einer der Servicestellen des Studentenwerks wiederbekommen. PersonalCards müssen zudem mit der Hauspost an Ihre zuständige Personalstelle zurückgesendet werden, GuestCards an die IT-Abteilung und StudentCards an das TUM Center for Study and Teaching.
Wenn Sie Ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen haben (d.h. bestandene mündliche Prüfung), werden Sie zum Ende des betreffenden Semesters automatisch exmatrikuliert. Daher müssen Sie an dieser Stelle nichts unternehmen. Wenn Sie allerdings sofort eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, dann können Sie in Ihrem TUMonline Konto unter „Ausdrucke für Studierende“ den Antrag auf Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung stellen. Sie werden dann zum Tag der Antragstellung exmatrikuliert. Bitte beachten Sie allerdings, dass Sie im Falle einer sofortigen Exmatrikulation keine anteiligen Semestergebühren zurückerstattet bekommen können. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.tum.de/studium/studienabschluss/exmatrikulation/.
Richten Sie für Ihre TUM-Mail-Adresse eine E-Mail-Weiterleitung ein und vermerken Sie eine private E-Mail-Adresse in Ihrem DocGS-Account (nicht für Gastdoktorandinnen und Gastdoktoranden).
Nachdem Sie Ihre Dissertation eingereicht und die mündliche Prüfung erfolgreich bestanden haben, können Sie auf Wunsch eine Schmuckurkunde gegen eine Gebühr von 135,89 Euro beim TUM-GS Management Office beantragen. Die Schmuckurkunde gibt es auf Deutsch und/oder auf Englisch. Bitte beachten Sie hierbei unser Merkblatt für den Erwerb einer Schmuckurkunde.
Treten Sie dem TUM Alumni-Netzwerk bei, um mit der TUM Community vernetzt zu bleiben. Wir würden uns auch freuen, wenn Sie als Mentorin oder Mentor künftige TUM Studentinnen und Studenten, sowie Doktorandinnen und Doktoranden begleiten. Weitere Informationen zu den Angeboten und weltweiten Alumnigruppen der TUM Community finden Sie unter https://www.community.tum.de/.
Die TUM Talent Factory (https://www.forte.tum.de/talent-factory/) von bietet Informationen zu (späteren) Karrieremöglichkeiten als PostDoc an der TUM an. Auf der Website des Institute for Advanced Study (IAS) unter https://www.ias.tum.de/fellowship-program/ werden regelmäßig Fellowships für verschiedene Karrierestufen ausgeschrieben, für die sich internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerben können. Wir würden uns freuen, Sie künftig wieder an der TUM zu begrüßen!
Abschied aus München/Deutschland
Bevor Sie aus München oder ganz aus Deutschland wegziehen, gibt es einige Formalitäten und Dinge, um die Sie sich rechtzeitig kümmern sollten.
Kündigen Sie schriftlich Ihren Mietvertrag innerhalb der vorab vereinbarten Kündigungsfrist (in der Regel drei Monate vor Ihrer Abreise). Vereinbaren Sie mit Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter rechtzeitig vor Ihrem Auszug einen Besichtigungstermin zur Klärung, ob Sie ggf. für das Streichen der Wände und/oder die Durchführung kleiner Reparaturen verantwortlich sind (überprüfen Sie Ihren Mietvertrag vorab auf relevante Informationen). Lassen Sie Ihre Wohnung sauber und leer, wenn Sie Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter abschließend zur Schlüsselübergabe treffen. Klären Sie die Erstattung Ihrer Kaution. Bitte beachten Sie, dass ein Teil des Betrags normalerweise einbehalten wird, bis die endgültige Stromrechnung für das Jahr Ihrer Abreise berechnet wurde.
Melden Sie online Ihren Rundfunkbeitrag unter https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/index_ger.html ab. Dafür werden Sie Ihre Abmeldebescheinigung (siehe „Abmeldung der Wohnung“ unten) benötigen.
Schließen Sie Ihr Bankkonto und teilen Sie allen relevanten Stellen Ihre neue Bankverbindung mit und zahlen Sie alle noch anstehenden Rechnungen im Voraus. Bitte denken Sie daran, Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter Ihre neue Kontoverbindung mitzuteilen, damit diese Ihnen ggf. Ihre Kaution nach der finalen Abrechnung der Nebenkosten erstatten kann. Sollten Sie z.B. noch auf Rückerstattung von Kosten im Rahmen der TUM-GS Internationalisierungsförderung warten, schreiben Sie bitte eine Email an international(at)gs.tum.de und teilen uns Ihre neue Kontoverbindung und neue Adresse mit.
Kündigen Sie ggf. weitere Verträge, wie Strom, Internet & Telefon, Abo für Nahverkehr, Mitgliedschaften, Versicherungen (Kranken-, Haftpflichtversicherung u.Ä.). Vergessen Sie allerdings nicht, dass Sie bis zu Ihrem Abreisetag aus Deutschland eine gültige Krankenversicherung benötigen.
Stellen Sie sicher, dass alle über Ihre neue Adresse informiert sind oder nutzen Sie den Nachsendeauftrag der Deutschen Post, damit Ihre Post weitergeleitet wird.
Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen in Deutschland keine Steuererklärung einreichen, da Stipendien steuerfrei sind. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der TUM unterzeichnet haben, prüfen Sie bitte, ob es für Ihren speziellen Fall vorteilhaft oder sogar obligatorisch ist, eine Steuererklärung einzureichen. Die Behörden werden automatisch über Ihre Abreise aus Deutschland informiert, wenn Sie Ihren Wohnsitz abmelden.
Als Stipendiatin oder Stipendiat haben Sie keinen Beitrag zum deutschen Sozialversicherungssystem geleistet und erhalten daher in Deutschland keine Rente.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der TUM haben Sie automatisch einen Beitrag zum deutschen Sozialversicherungssystem sowie ggf. zur zusätzlichen Altersvorsorge der VBL geleistet und sind daher rentenberechtigt. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung finden Sie Informationen zum deutschen Rentensystem im Allgemeinen sowie detaillierte Informationen zu internationalen Regelungen, die sich auf Ihre Rentenansprüche auswirken können. Auch persönliche telefonische Beratung wird angeboten. In der Broschüre „VBLspezial“ informiert Sie das VBL-Serviceteam über Ihre zusätzlichen Altersvorsorge VBL.
Detaillierte Informationen zur Rentenlandschaft in Deutschland und Europa finden Sie auf der Website „Find your Pension“. Sie richtet sich an die Bedürfnisse von internationalen Forscherinnen und Forscher und bietet ein Rentenverfolgungsinstrument für Forscherinnen und Forscher, welche in mehreren europäischen Ländern gearbeitet haben.
Bitte melden Sie Ihr/e Kind/er rechtzeitig von der Schule bzw. KiTa ab und informieren Sie bitte den TUM Familienservice über Ihren Wegzug, falls dieser bei der Anmeldung behilflich war.
Wenn Sie München für einen anderen Ort in Deutschland verlassen, müssen Sie Ihren Wohnsitz nicht offiziell abmelden. Vielmehr werden Sie im Rahmen der Anmeldung Ihrer neuen Wohnadresse in einer anderen deutschen Stadt automatisch aus München abgemeldet. Wenn Sie allerdings außerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in München abmelden. Sie können Ihren Wohnsitz frühestens eine Woche vor dem Auszug, jedoch spätestens zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Wenn Sie diese Frist versäumen, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Stadt München: Sie können Ihr Abmeldeformular entweder persönlich nach Terminvereinbarung (bringen Sie Ihren Reisepass mit) oder per Post (einschließlich Fotokopie Ihres Reisepasses) einreichen. Das Abmeldeformular können Sie unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Buergerbuero/Wohnen/Abmelden.html herunterladen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Abmeldebescheinigung im Falle einer postalischen Abmeldung erst 3-4 Wochen per Post an Ihre, im Abmeldeformular angegebene neue Adresse erhalten. Wenn Sie sich persönlich abmelden, dann erhalten Sie die Abmeldebescheinigung sofort.
Außerhalb München (z. B. Freising oder Garching b. München): Sie können sich ohne Termin persönlich beim Bürgerbüro Ihrer Gemeinde abmelden. Die Adresse und Öffnungszeiten Ihres Bürgerbüros finden Sie, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Feld „Vor Ort“ auf der Website des Bayern-Portals eingeben.