
Gastpromotion
Wenn Sie Ihre Promotion an einer anderen in- oder ausländischen Einrichtung durchführen und abschließen, aber auch gerne an der TUM für einen begrenzten Zeitraum forschen möchten, können Sie sich für eine Gastpromotion bewerben.
Bitte beachten Sie, dass die TUM/TUM-GS nur sehr wenige Austauschprogramme mit ausgesuchten Partneruniversitäten bietet, für das Sie sich bewerben können. Eine Übersicht unserer Austauschprogramme finden Sie im Menü unter "Promovierende" unter "Internationalisierung". In den allermeisten Fällen müssen Sie sich Ihren Gastforschungsaufenthalt an der TUM selber organisieren, indem Sie sich eigenständig eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler an der TUM suchen, die bzw. der Ihre Forschungsarbeit während Ihres Gastforschungsaufenthaltes an der TUM betreut. Hilfreiche Informationen, wie Sie Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler kontaktieren, finden Sie im Infoblatt „Betreuer/in finden“.
In der Checkliste für internationale Gastpromovierende haben wir wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.
Gastdoktorandinnen und Gastdoktoranden müssen kein formales Zulassungsverfahren inkl. Zeugnisanerkennung durchlaufen, sondern können ihren Forschungsaufenthalt direkt an der TUM durchführen, sobald eine Betreuungsperson für den Gastaufenthalt gefunden wurde. Details wie Beginn, Dauer und Inhalt des Gastforschungsaufenthaltes werden direkt zwischen dem Gast und der aufnehmenden Betreuerin oder dem aufnehmenden Betreuer individuell vereinbart.
Gastdoktorandinnen und Gastdoktoranden, welche die Voraussetzungen der kurzfristigen Mobilität nach der REST-Richtlinie (Richtlinie 2016/801 der Europäischen Union) erfüllen, müssen durch die TUM-GS beim BAMF gemeldet werden. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung falls bei Ihnen folgende Punkte zutreffen:
- Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes, und
- Inhaberin oder Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Forschung in einem EU-Land (Ausnahmen: Dänemark, Großbritannien und Irland), und
- geplanter Forschungsaufenthalt in Deutschland bis zu 180 Tagen innerhalb von 360 Tagen.
Doktorandinnen und Doktoranden von internationalen Partneruniversitäten der TUM haben die Möglichkeit sich freiwillig als Gastpromovierende an der TUM zu immatrikulieren, wenn Sie mind. 3 Monate an der TUM forschen. Eine Übersicht über Partneruniversitäten der TUM finden Sie in der MoveON International Partner Datenbank des TUM Global & Alumni Office. Doktorandinnen und Doktoranden, die im Rahmen eines TUM-GS Austauschprogrammes oder im Rahmen des Graduiertenzentrums HELENA promovieren, können sich auch für ihren mind. 3-monatigen Forschungsaufenthalt an der TUM als Gastpromovierende immatrikulieren.
Eine Gastimmatrikulation ermöglicht den Zugang zu studentischen Vergünstigungen und zum Erwerb des Semestertickets für den Öffentlichen Nahverkehr. Im Falle einer Immatrikulation fällt pro Semester ein Semesterbeitrag an, der den Studentenwerkbeitrag und den verpflichtenden Solidarbeitrag für die Basisfahrkarte Gesamtnetz München beinhaltet. Als Gastoktorandinnen und Gastdoktoranden sind Sie an keine Fristen gebunden und können daher jeder Zeit einen Antrag auf Immatrikulation stellen. Bitte kontaktieren Sie unser TUM-GS Welcome Office für weitere Informationen und Unterlagen für die Gastimmatrikulation.
Bitte beachten Sie, dass die Gastimmatrikulation für die Durchführung eines Forschungsaufenthaltes an der TUM i.d.R. nicht notwendig ist.
Die Benutzungsvereinbarung regelt die unentgeltliche Benutzung von TUM Einrichtungen, z.B. Labore, Geräte etc. und muss zwischen Ihnen und Ihrer Gastgeberin oder Ihrem Gastgeber an der TUM für die Dauer Ihres Forschungsaufenthaltes abgeschlossen werden. Im Falle einer Gastimmatrikulation ist das zusätzliche Abschließen einer Benutzungsvereinbarung nicht mehr notwendig.
Wenn Sie sich nicht als Gastdoktorandin oder Gastdoktorand immatrikulieren möchten/können, sollten Sie eine TUM-GuestCard beantragen. Diese dient Ihnen als Gästeausweis, Bibliotheksausweis und als Geldkarte für Bezahlen in der Mensa und in den StuCafés des Studentenwerks. Für die Beantragung der GuestCard benötigen Sie zuerst eine TUM Gastkennung. Bitte wenden Sie sich an die TUMonline Gästeverwalterin oder den TUMonline Gästeverwalter Ihres TUM Lehrstuhls/Ihrer Forschungsgruppe für die Anlegung eines Gast-Accounts in TUMOnline (wodurch die TUM Gastkennung generiert wird). Weitere Informationen finden Sie unter https://www.it.tum.de/guestcard/.
Mit der Immatrikulation als Gastpromovierende erhalten Sie automatisch eine TUM Kennung und eine StudentCard, die die gleichen Funktionen hat wie die GuestCard. Daher brauchen Sie im Falle einer Immatrikulation keine gesonderte Gastkennung/GastCard.
An allen TUM Standorten gibt es vielfältige Freizeit- und Musikangebote, die sich über Ihre Teilnahme und Engagement freuen. Eine Übersicht über die verschiedenen Orchester und Chöre, sowie studentische Festivals finden Sie auf der zentralen TUM Website unter Campusleben: https://www.tum.de/studium/campusleben/.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit zum Networking im Rahmen der TUM Community (https://www.community.tum.de/) und tauschen Sie sich mit anderen Forscherinnen und Forscher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Studentinnen und Studenten und Alumni der TUM aus.