
Vor der Einreise
Glückwunsch! Sie haben eine Doktormutter bzw. einen Doktorvater für Ihr Promotionsvorhaben gefunden. Um Ihren Umzug nach München und den Beginn Ihrer Promotion so reibungslos wie möglich zu gestalten, gibt es einige Formalitäten, die Sie vor Ihrer Anreise beachten sollten. Eine gute Übersicht über wichtige Schritte finden Sie auch in unserer Checkliste für internationale Promovierende.
Sie interessieren sich für eine Promotion an der TUM und haben noch keine Promotionsbetreuerin oder keinen Promotionsbetreuer gefunden? Ausführliche Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie im Bereich "Wege zur Promotion" unter "Bewerbung".
Virtual Office Hours
Falls Sie noch weitere Fragen haben, bietet das Welcome Office jeden Mittwoch zwischen 14:00-16:00 Uhr eine virtuelle Sprechstunde via Zoom an. Wir freuen uns auf Ihre Registrierung per Email an welcomeoffice(at)gs.tum.de.
Visumsfreie Einreise
Staatsangehörige eines EU/EFTA-Mitgliedslandes können visumsfrei nach Deutschland einreisen. Sie benötigen dazu lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Zudem gibt es eine Reihe von Staaten, deren Staatsbürgerinnen und Staatsbürger kein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen. Dazu gehören Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea, Vereinigtes Königsreich und die Vereinigten Staaten von Amerika. Allerdings müssen Sie innerhalb von drei Monaten eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen. Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von einigen anderen Staaten, wie z.B. Brasilien, benötigen nur kein Visum, wenn sie zum Studium einreisen, für alle anderen Zwecke (wie Arbeit oder Forschung) wird für die Einresise ein entsprechendes Visum benötigt.
Eine aktuelle Liste der Visa-Regelungen für jedes einzelne Land finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Einreise mit einem Visum
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aller anderen Staaten benötigen ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Der Antragssprozess kann einige Monate dauern – es ist daher zu empfehlen, das Visum schnellstmöglich bei der zuständigen deutschen Vertretung in Ihrem Heimatland/an Ihrem Wohnort zu beantragen. In der Regel benötigen Sie für die Beantragung eines Visums eine Betreuungszusage von Ihrer künftigen Doktormutter bzw. Ihrem künftigen Doktorvater, aus der Details zu Ihrer Promotion und Ihrem Aufenthalt hervorgehen müssen (u.a. Promotionsthema, Dauer, Finanzierung, Krankenversicherung, Sprachkenntnisse). Es gibt drei Arten von Visum, die für eine Promotion an der TUM besonders geeignet sind (Studium, Beschäftigung, Forschung). Welches Visum das richtige für Sie ist, hängt von einer Reihe von Faktoren und Ihren persönlichen Präferenzen ab.
Bitte lassen Sie sich daher bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung ausführlich darüber beraten, welche Unterlagen Sie benötigen. Nennen Sie immer exakt Ihren Aufenthaltszweck (Promotion) und Ihre späteren Absichten, damit das ausgestellte Visum Ihren Bedürfnissen und Absichten entspricht. Wichtige Informationen zu Visa und Einreise finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt.
Hinweis: Wenn Ihre Sprache nicht das lateinische Alphabet verwendet, entscheiden Sie, wie Ihr Name geschrieben werden soll. Falls Ihr Reisepass transkribiert ist, Verwenden Sie immer die darin enthaltene Schreibweise. In vielen Formularen wird nach Ihrem Nach-/Familiennamen gefragt. Wenn Ihr Land nicht dem Brauch des Vor- und Nachnamens folgt, entscheiden Sie im Voraus, welchen Teil Ihres Namens Sie als Ihren Nachnamen verwenden und seien Sie konsequent.
Bitte reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein. Sie können solch ein Visum nur in den seltensten Fällen nachträglich in Deutschland ändern (meist ist eine Änderung mit einer erneuten Ausreise verbunden). Ihre Finanzierung in Deutschland muss bereits bei Abgabe des Visumantrags gesichert sein.
Es gibt verschiedene Möglichkeit, wie Sie Ihre Promotion an der TUM finanzieren können, wobei die Mehrheit der TUM Doktorandinnen und Doktoranden entweder ein Promotionsstipendium haben oder als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Lehrstuhl/in ihrer Forschungsgruppe angestellt sind. Die TUM hat keine speziellen Vorgaben, wie Sie Ihre Promotion finanzieren müssen. Da für die Promotion an der TUM keine Studiengebühren erhoben werden, können Sie daher nebenberuflich promovierenden (d.h. Ihren Lebensunterhalt durch ihren regulären Job verdienen), oder auch von Ihren Ersparnissen leben. Bitte bedenken Sie allerdings, dass München eine relativ teure Stadt zum Leben ist und Sie durchschnittlich mind. 1.000 Euro/Monat benötigen. Sollten Sie über kein festes Einkommen zur Promotionsfinanzierung haben (z.B. TUM Arbeitsvertrag, Stipendium) und ein Visum/eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland brauchen, müssen Sie zudem beim Antrag in Form eines Sperrkontos nachweisen, dass Sie mind. 10.332 Euro zur Verfügung haben, mit denen Sie Ihre Lebenshaltungskosten in Deutschland für 12 Monate finanzieren können. Weitere Informationen zur Promotionsfinanzierung finden Sie im Bereich "Weg zur Promotion" unter "Finanzierung".
Die TUM Graduate School (TUM-GS) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der TUM. Sie fördert die strukturierte Qualifizierung der TUM Doktorandinnen und Doktoranden und unterstützt die promotionsführenden Einrichtungen/TUM Schools bei der Sicherstellung höchster Betreuungsqualität. Die TUM-GS gliedert sich in eine zentrale Geschäftsstelle und in Graduiertenzentren der TUM Schools/promotionsführenden Einrichtungen, sowie weitere Graduiertenzentren. Diese Graduiertenzentren sind die ersten Anlaufstellen für die Doktorandinnen und Doktoranden u.a. bei Fragen zu: administrativen Schritten rund um die Promotion (z.B. Betreuungsvereinbarung, Feedbackgespräch), Promotionsanforderungen, fachlichem und fachnahem Qualifizierungsprogramm, Internationalisierungsförderung und vielem mehr. Jedes Graduiertenzentrum verfügt über eine eigene Internetseite, auf der Sie umfangreiche Informationen zum angebotenen Programm und den Services, Merkblättern und Guidelines, sowie die Kontaktinformationen der jeweiligen Ansprechpersonen finden.
Alle Doktorandinnen und Doktoranden an der TUM werden im Rahmen ihrer Promotionszulassung (Eintrag in die Promotionsliste) an der promotionsführenden Einrichtung/TUM School automatisch Mitglied in einem der Gaduiertenzentrum und werden folglich automatisch Mitglied in der Dachorganisation "TUM Graduate School". Bitte fragen Sie frühzeitig Ihre Doktormutter bzw. Ihren Doktorvater nach dem, für Sie passendem Graduiertenzentrum.
Die Betreuungsvereinbarung unterstützt Sie und Ihre Promotionsbetreuerin oder Ihren Promotionsbetreuer bei der Planung und Durchführung Ihrer Promotion. In dem Dokument werden gegenseitige Rechte und Pflichten transparent gemacht sowie Qualifizierungsschwerpunkte und überprüfbare Meilensteine festgehalten. Die in der Betreuungsvereinbarung enthaltenen Elemente können und sollen mit der Fortentwicklung des Dissertationsprojekts angepasst und verändert werden. Die Betreuungsvereinbarung ist ein wichtiger Bestandteil im Promotionszulassungsverfahren (Eintrag in die Promotionsliste) und sollte daher möglichst frühzeitig ausgefüllt werden. Ein Muster für die Betreuungsvereinbarung und weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei Ihrem Graduiertenzentrum.
Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Hochschulabschluss müssen ihren Abschluss einer Gleichwertigkeitsprüfung unterziehen. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erfolgt an der TUM im Rahmen des Antrages für die Eintragung in die Promotionsliste. Sie erfolgt also erst, nachdem Sie eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrer Doktormutter bzw. Ihrem Doktorvater und ihrem Graduiertenzentrum abgeschlossen haben und sich i.d.R. bereits an der TUM befinden. Darüber hinaus wird die Gleichwertigkeitsprüfung auch notwendig sein, falls Sie an der TUM angestellt werden sollten, sowie entweder für Ihren Visumsantrag oder spätestens für die Beantragung Ihres Aufenthaltstitels nach Ihrer Ankunft in Deutschland.
Daher empfehlen wir, dass Sie sich bereits vor Ihrer Anreise um notwendige Unterlagen und Zeugnisbeglaubigungen für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses kümmern, da einige Dokumente bereits in Ihrer Heimat vorbereitet werden müssen/sollen. Das TUM-GS Welcome Office stellt gerne zusätzliche Informationen bereit, u.a. landesspezifische Informationen für Bewerberinnen und Bewerber mit einem chinesischen Hochschulabschluss. Weitere Informationen finden Sie auch im Bereich "Weg zur Promotion" unter "Bewerbung" -> Ausländische Hochschulabschlüsse".
Doktorandinnen und Doktoranden (und ggf. ihre mitreisenden Familienangehörigen) benötigen für die Gesamtdauer ihres Forschungsaufenthaltes/ihrer Promotion an der TUM eine gültige Krankenversicherung. Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sowie der EWR Staaten können i.d.R. ihre Krankenversicherung des Heimatlandes in Deutschland weiterhin nutzen bzw. sich die Behandlungskosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Sollte dies auf Sie zutreffen, sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland informieren, ob Ihr Krankenversicherungsschutz auch in Deutschland weiterhin gültig ist. Einen Überblick über bestehende Sozialversicherungsabkommen Deutschlands mit anderen Ländern finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Sofern die Krankenversicherung Ihres Heimatlandes in Deutschland nicht gültig ist, müssen Sie eine neue Krankenversicherung für die Gesamtdauer Ihrer Promotion abschließen. Eine gültige Krankenversicherung müssen Sie auch bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vorweisen.
Bitte beachten Sie, dass eine Reiseversicherung zwar für die Beantragung des Visums ausreichen kann, allerdings nur Krankheitsfälle während Ihrer Reise abdeckt und keinen ausreichenden Versicherungsschutz für die Dauer Ihrer Promotion an der TUM bietet. Daher empfiehlt es sich, sich bereits vor Abreise bzgl. einer gültigen Krankenversicherung zu informieren.
Weitere Informationen zu Krankenversicherung und Sozialversicherung finden Sie auf der Website von EURAXESS Germany sowie vom DAAD.
Wohnraum in München ist knapp und sehr teuer. Im Gegensatz zu vielen Hochschulen im Ausland verfügen Hochschulen in Deutschland i.d.R. nicht über eigene Studentenwohnheime. Die Mehrheit der Doktorandinnen und Doktoranden müssen sich somit auf dem freien Wohnungsmarkt eine Unterkunft suchen. Da die Suche i.d.R. langwierig und schwierig ist, sollten Sie sobald wie möglich mit der Wohnungssuche beginnen. Das Welcome Office der TUM-GS stellt Ihnen hierfür gerne Informationsmaterial zur Verfügung. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch im Bereich "Leben in München" unter "Wohnungssuche".
Der TUM Familienservice bietet ein umfassendes Informations-, Beratungs- und Serviceangebot rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Betreuungsplätze für Kinder sind im Großraum München oftmals schwer zu finden und benötigen einen langen zeitlichen Vorlauf. Daher sollten Sie sich frühzeitig mit dem Familienservice in Verbindung setzen, wenn Sie mit Kind/ern in den Großraum München ziehen wollen.
Zusätzlich bietet das International Dual Career Network (IDCN) seit November 2020 eine Plattform zum Aufbau vom beruflichen Netzwerk für Partnerinnen und Partner von TUM Doktorandinnen und Doktoranden.