Wohnungssuche
In Deutschland verfügen die Hochschulen i.d.R. über keine eigenen Studentenwohnheime für ihre Studierenden und Promovierenden. Die Mehrheit der Studentinnen und Studenten sowie Promovierende der TUM wohnen daher in privaten Zimmern, Wohngemeinschaften oder Wohnungen. Besonders Wohnraum in München und im Großraum München ist im Vergleich zu anderen deutschen Städten teuer. Es gibt auch erhebliche Unterschiede bezüglich der Mietpreise abhängig von der Entfernung zum Stadtzentrum.
Eine günstigere Alternative zum privaten Wohnungsmarkt ist das Wohnen in (privaten) Studentenwohnheimen, die z.B. von kirchlichen Organisationen betrieben werden. Es gibt jedoch eine große Nachfrage nach günstigen Zimmer in Studentenwohnheimen mit oftmals langen Wartelisten.
Daher ist es wichtig, frühzeitig mit der Suche nach einer geeigneten Unterkunft auf dem privaten Wohnungsmarkt zu beginnen.
Die meisten Vermieterinnen und Vermieter sind an Mieterinnen und Mieter interessiert, die Wohnungen langfristig mieten. Generell gilt: Je kürzer die Dauer des Aufenthaltes, desto schwieriger die Wohnungssuche auf dem freien Wohnungsmarkt. Eine unmöblierte Wohnung aus dem Ausland anzumieten ist meist nicht möglich, da Eigentümerinnen und Eigentümer die neuen Mieterinnen und Mieter bei unbefristeten Mietverträgen gerne persönlich kennenlernen möchten.
Bei einer Wohnungsbesichtigung sollten Sie bereits folgende Unterlagen mitbringen:
- Selbstauskunft
- Kopie des Personalausweises
- Schufa-Auskunft (bei deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern)
- Einkommensnachweise (z.B. Stipendium, Arbeitsvertrag, die letzten drei Lohnabrechnungen)
Für TUM Standorte in München empfiehlt es sich zudem, verstärkt in den Außenbezirken und im Münchner Umland zu suchen, da es dort preiswerter sein kann als in den Innenstadtbezirken und eine problemlose Anbindung durch den öffentlichen Nahverkehr in der Regel gewährleistet ist.
Bitte informieren Sie sich unbedingt vorab auch über den Standort Ihres Lehrstuhls/Ihrer Forschungsgruppe, da viele Einrichtungen der TUM nicht in München Innenstadt, sondern in Garching b. München, in Freising-Weihenstephan oder Ottobrunn (oder anderswo im Großraum München) angesiedelt sind. Bitte beachten Sie auch, dass einzelne Lehrstühle und Forschungsgruppen manchmal nicht direkt in den Haupträumlichkeiten der betreffenden TUM School angesiedelt sind, sondern über eigene Räumlichkeiten verfügen, die in einem ganz anderen Stadtgebiet liegen. Daher sollten Sie sich unbedingt nach Ihrem genauen Arbeits-/Forschungsort erkundigen. Bitte beachten Sie auch, dass einige Lehrstühle und Forschungsgruppen am TUM Campus Straubing oder TUM Campus Heilbronn (mehrere hundert Kilometer von München entfernt) angesiedelt sind!
Das Welcome Office der TUM-GS stellt Ihnen für Ihre Wohnungssuche gerne Informationsmaterial zur Verfügung und sollte frühzeitig vor Ihrem geplanten Umzug kontaktiert werden. Hilfreiche Informationen und Links rund um Studentenwohnheime und Wohnungsmarkt finden Sie auch unter https://www.tum.de/studium/im-studium/wohnen/.
Gut zu wissen
Kaltmiete
In Deutschland wird bei Wohnungsanzeigen die monatliche Miete in der Regel als Kaltmiete angegeben. Die Kaltmiete bezieht sich auf die Grundmiete für ein Zimmer oder eine Wohnung und enthält keine Nebenkosten wie Wasserverbrauch, Heizung und Müllentsorgung. Sie müssen Ihre Kaltmiete und Ihre Nebenkosten an die Vermieterin oder den Vermieter bezahlen. Bitte denken Sie daher daran, mindestens 200-300 Euro für Nebenkosten zur Kaltmiete hinzuzufügen oder zu überprüfen, ob in der Wohnungsanzeige eine Schätzung der monatlichen Warmmiete enthalten ist.
Warmmiete
Warmmiete bedeutet, dass die monatliche Miete die Kaltmiete und die Nebenkosten enthält. Die Nebenkosten enthalten in der Regel Wasser, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr und Säuberung/Instandhaltung des Mietobjekts. Bitte beachten Sie, dass die in der Wohnungsanzeige angegebene Summe für die Nebenkosten/Warmmiete auf dem Verbrauch der Vormieter beruht. Die tatsächliche Summe der Nebenkosten wird in der jährlichen Nebenkostenabrechnung angegeben. Abhängig von Ihrem Wasserverbrauch, Ihren Heizgewohnheiten usw. müssen Sie entweder aufgrund von höherem Verbrauch nachzahlen, oder es wird Ihnen aufgrund von geringerem Verbrauch Geld erstattet.
Strom
In der Regel sind zusätzliche Nebenkosten wie Strom nicht Teil der Warmmiete. Als Mieterin oder Mieter können Sie Ihren Stromanbieter auswählen und Ihre Rechnung direkt bei diesem Stromanbieter begleichen. Die meisten Mietshäuser haben getrennte Stromzähler für jede Einheit, die einmal im Jahr abgelesen werden. Der monatliche Betrag wird dann nach der Anfangsperiode an Ihren tatsächlichen Verbrauch angepasst.
Telefon und Internet
Festnetztelefon und Internetverbindung befinden sich im Verantwortungsbereich der Mieterin oder des Mieters und sind nicht in der Miete inbegriffen. Ihnen steht eine Vielzahl an verschiedenen Anbietern zur Auswahl, die ein vielfältiges Angebot an verschiedenen Service-/Kombinationspaketen anbieten. Daher sollten Sie die verschiedenen Anbieter vergleichen und das für Sie beste Paket auszuwählen. Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, fragen Sie bitte bei Ihrer zukünftigen Vermieterin oder Ihrem zukünftigen Vermieter nach, welche Verbindungen in Ihrer neuen Wohnung verfügbar sind. Bedauerlicherweise haben in Deutschland viele Gebiete (auch in große Städten) keinen Zugang zu Glasfaserverbindungen oder ähnlichem. Es kann auch möglich sein, dass Sie eine vorhandene Verbindung Ihrer Vormieterin oder Ihres Vormieters übernehmen können. Sie sollten allerdings auf die Vertragsdetails und Zahlungskonditionen achten, da neue Verträge tendenziell bessere Konditionen bieten als bereits existierende.
Rundfunkgebühr
In Deutschland muss jeder Haushalt die verpflichtende Rundfunkgebühr (GEZ) bezahlen. Sie werden automatisch für die Rundfunkgebühr registriert, nachdem Sie sich in Ihrem jeweiligen Bürgerbüro in Deutschland angemeldet haben.
Verschiedene Wohnungstypen
Abhängig von Ihren individuellen Wünschen und dem vorhandenen Budget, gibt es verschiedene Arten von Wohnungen, die für Sie in Frage kommen könnten.
Eine Wohngemeinschaft („WG”) ist in der Regel die günstigste Option, die Studierenden und Promovierenden zur Verfügung steht. Bei dieser Option wird eine Wohnung von mehreren Mieterinnen oder Mietern geteilt, in der Regel mit gemeinsam genutztem Badezimmer und gemeinsam genutzter Küche. Die verschiedenen Zimmer werden entweder von einer Hauptmieterin oder einem Hauptmieter untervermietet, oder einzeln von der Vermieterin oder dem Vermieter vermietet. In Deutschland ist es unüblich, sich ein Zimmer mit unbekannten Personen zu teilen, und ein Bett in einem größeren Schlafsaal oder ähnlichem zu mieten ist i.d.R. nicht möglich.
Der Mietpreis für ein WG-Zimmer wird üblicherweise als Warmmiete angegeben, da hier normalerweise nicht zwischen Kaltmiete (ohne Nebenkosten) und Warmmiete wie bei kompletten Wohnungen unterschieden wird. Wenn Sie ein Zimmer in einer WG mieten, ist dieses Zimmer in der Regel nicht möbliert, außer dies ist in der Wohnungsanzeige explizit so angegeben. Allerdings haben Sie oftmals die Möglichkeit, Möbel von der Vormieterin oder dem Vormieter für einen zusätzlichen Betrag zu übernehmen. Bitte beachten Sie, dass es oft keine große Preisdifferenz zwischen möblierten und unmöblierten Zimmern in WGs gibt.
Im Gegensatz zu normalen Wohnungen enthält die Miete für WG-Zimmer in der Regel bereits Internet/WLAN und die verpflichtende Rundfunkgebühr (GEZ), da beides zwischen allen Mieterinnen oder Mietern aufgeteilt wird. Falls dies in der Wohnungsanzeige nicht eindeutig angegeben ist, fragen Sie bitte bei Ihrer zukünftigen Vermieterin oder Ihrem zukünftigen Vermieter nach, ob die Miete bereits Internetzugang und GEZ enthält.
Bitte beachten Sie, dass WG-Zimmer, die z.B. online auf Portalen wie WG-Gesucht.de angeboten werden, sehr hoch nachgefragt sind. Daher kann es sein, dass Sie, wenn Sie eine Anzeige kontaktieren, nicht zu einer Besichtigung eingeladen werden. Wenn Sie zu einer Besichtigung eingeladen werden, kann es sein, dass Sie das Zimmer nicht bekommen. Bitte beachten Sie, dass einige Vermieterinnen oder Vermieter nur nach weiblichen Mieterinnen oder nur nach männlichen Mietern suchen und/oder andere spezifische Anforderungen haben, z.B. Nichtraucherin oder Nichtraucher, keine Haustiere, mag Katzen/Hunde usw. In der Regel sind diese Anforderungen in der Wohnungsanzeige aufgeführt.
Ein Standardzimmer in einer WG kann zwischen 7 bis 20 Quadratmeter groß sein (manchmal sogar 30 oder mehr Quadratmeter), ohne das geteilte Bad, die geteilte Küche und andere geteilte Zimmer. Es ist auch häufig der Fall, dass die Zimmergrößen in einer WG variieren. In diesem Fall variiert auch die Miete je nach Zimmergröße.
Schätzung der Durchschnittspreise für ein WG-Zimmer in der Nähe der TUM-Standorte:
München Stadt | 700-1.000 Euro |
München Landkreis und Gemeinden nahe TUM Campus Garching-Forschungszentrum | 600-800 Euro |
Garching bei München | 750–900 Euro |
Freising | 400-700 Euro |
Straubing | 400-600 Euro |
Heilbronn | 400-600 Euro |
Einzimmerwohnungen sind sowohl bei alleinstehenden Studierenden und Promovierenden als auch bei alleinstehende Berufstätige beliebt. Daher sind Einzimmerwohnungen besonders begehrt und teuer.
Eine klassische Einzimmerwohnung verfügt über ein Badezimmer und eine Küche. Allerdings ist die Küche manchmal nur eine sog. Kochnische. Im Gegensatz zu einer vollständigen Küche ist eine Kochnische meistens nur eine kleine Kochgelegenheit mit einer kleinen Herdplatte und einem Kühlschrank direkt im Zimmer. Einzimmerwohnungen werden in der Regel unmöbliert vermietet, außer es steht anders in der Wohnungsanzeige. Bitte beachten Sie, dass „unmöblierte Wohnung“ oftmals bedeutet, dass die Wohnung ohne Küche vermietet wird. Allerdings ist es manchmal möglich, die Küche (und andere Möbel) von der Vormieterin oder dem Vormieter für einen zusätzlichen Betrag zu übernehmen.
Die Miete für eine Einzimmerwohnung wird in der Regel ohne Nebenkosten angegeben (Kaltmiete), und die Nebenkosten werden getrennt angegeben und zur Kaltmiete addiert (Warmmiete).
Die Größe einer klassischen Einzimmerwohnung beträgt in der Regel zwischen 25 und 50 Quadratmetern (obwohl es hier Ausnahmen geben kann), wobei größere Wohnungen teurer sind als kleinere. Die Miete hängt auch von der Lage der Wohnung, ihrer Nähe zu Supermärkten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, sowie zu öffentlichen Verkehrsmitteln ab. Generell gilt: Je weiter vom Stadtzentrum entfernt, umso günstiger.
Abhängig von der Größe der Wohnung vermieten viele Vermieterinnen und Vermieter Einzimmerwohnungen nicht an Paare oder Familien, sondern nur an Einzelpersonen.
Schätzung der Durchschnittspreise für eine unmöblierte Einzimmerwohnung in der Nähe der TUM-Standorte:
München Stadt | Kaltmiete: 800-1.300 Euro/ Warmmiete: 1.000-1.500 Euro |
München Landkreis und Gemeinden nahe TUM Campus Garching-Forschungszentrum | Kaltmiete: 700-1.000 Euro/ Warmmiete: 850-1.300 Euro |
Garching bei München | Kaltmiete: 800-1.100 Euro/ Warmmiete: 1.000-1.300 Euro |
Freising | Kaltmiete: 600-900 Euro/ Warmmiete: 800-1.000 Euro |
Straubing | Kaltmiete: 300-400 Euro/ Warmmiete: 400-600 Euro |
Heilbronn | Kaltmiete: 400-600 Euro/ Warmmiete: 600-800 Euro |
Viele Immobilienunternehmen und private Anbieter biete hochwertige, möblierte Einzimmerwohnungen an. Einige dieser Wohnungen liegen in speziell hierfür konzipierte Wohnkomplexen mit zusätzlichen Angeboten und Services, wie zum Beispiel regelmäßiger Reinigungsservice, Zugang zu Sauna, Swimmingpool, Fitnesscenter oder andere Gemeinschaftsräume. Solche “Studio-Apartments” sind teurer als normale Einzimmerwohnungen, die von privaten Vermieterinnen oder Vermietern angeboten werden.
Zusätzlich bieten verschiedene Immobilienunternehmen/Agenturen kurzfristige, möblierte Wohnungen im hochpreisigen Bereich an. Diese Wohnungen sind meist sehr hochwertig und können auch für flexible kurzfristige Mietzeiträume angemietet werden (z.B. nur ein oder zwei Monate). Die Miete kann auch je nach Jahreszeit variieren. So ist in München in den Sommermonaten, während dem Oktoberfest oder zu Zeiten von internationalen Messen mit erheblich höheren Mietpreisen zu rechnen als zur Nebensaison.
Beide Arten von Anbietern richten ihr Angebot vor allem an alleinstehende Berufstätige, es werden aber auch Zwei- oder Dreizimmerwohnungen für Paare und Familien angeboten.
Schätzung der Durchschnittspreise für eine möblierte Einzimmerwohnung in der Nähe der TUM-Standorte:
München Stadt | Warmmiete: 1.200-2.000 Euro |
München Landkreis und Gemeinden nahe TUM Campus Garching-Forschungszentrum | Warmmiete: 1.000-1.500 Euro |
Garching bei München | Warmmiete: 1.000-1.500 Euro |
Freising | Warmmiete: 1.000-1.500 Euro |
Straubing | Warmmiete: 700-1.000 Euro |
Heilbronn | Warmmiete: 700-1.000 Euro |
Eine Zweizimmerwohnung ist geeignet für Einzelpersonen, Paare oder eine kleine Familie. Daher ist diese Option besonders relevant für Promovierende, die mit ihren Familien an die TUM kommen.
Zweizimmerwohnungen sind in der Regel unmöbliert, außer dies ist in der Wohnungsanzeige anders angegeben. Die Miete für eine Zweizimmerwohnung wird üblicherweise ohne Nebenkosten angegeben (Kaltmiete), und die Nebenkosten müssen dann separat angegeben und hinzuaddiert (Warmmiete) werden. Bitte beachten Sie, dass „unmöblierte Wohnung” auch bedeuten kann, dass Sie die Wohnung ohne Küche mieten. Allerdings ist es manchmal möglich, die Küche (und andere Einrichtungsgegenstände) von der ausziehenden Mieterin oder dem ausziehenden Mieter für einen zusätzlichen Betrag zu übernehmen.
Die Größe einer klassischen Zweizimmerwohnung beträgt in der Regel zwischen 40 und 70/80 Quadratmeter, wobei es hier auch Ausnahmen geben kann. Die Miete hängt von der Größe ab, größere Wohnungen sind in der Regel teurer als kleinere. Zusätzlich hängt die Miete auch von der Lage der Wohnung, ihrer Nähe zu Supermärkten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, sowie zu öffentlichen Verkehrsmitteln ab. Generell gilt: Je weiter vom Stadtzentrum entfernt, umso günstiger.
Schätzung der Durchschnittspreise für eine unmöblierte Zweizimmerwohnung in der Nähe der TUM-Standorte:
München Stadt | Kaltmiete: 1.000-1.300 Euro/ Warmmiete: 1.200-1.600 Euro |
München Landkreis und Gemeinden nahe TUM Campus Garching-Forschungszentrum | Kaltmiete: 1.000-1.300 Euro/ Warmmiete: 1.200-1.600 Euro |
Garching bei München | Kaltmiete: 1.000-1.300 Euro/ Warmmiete: 1.200-1.600 Euro |
Freising | Kaltmiete: 1.000-1.300 Euro/ Warmmiete: 1.200-1.600 Euro |
Straubing | Kaltmiete: 600-800 Euro/ Warmmiete: 800-1.100 Euro |
Heilbronn | Kaltmiete: 700-900 Euro/ Warmmiete: 800-1.200 Euro |
Größere Drei- oder Vierzimmerwohnungen sind geeignet für Familien. Sie werden i.d.R. unmöbliert vermietet. Die Miete für eine Drei-/Vierzimmerwohnung wird üblicherweise ohne Nebenkosten angegeben (Kaltmiete), und die Nebenkosten müssen separat angegeben und hinzuaddiert (Warmmiete) werden. Bitte beachten Sie, dass „unmöblierte Wohnung” auch bedeuten kann, dass Sie die Wohnung ohne Küche mieten. Allerdings ist es manchmal möglich, die Küche (und andere Einrichtungsgegenstände) vom ausziehenden Mieter für einen zusätzlichen Betrag zu übernehmen.
Die Preise sind hier vor allem von der Größe abhängig – je größer die Wohnung, desto teurer. Die Größe der Wohnung kann variieren, von 60 Quadratmeter für eine Dreizimmerwohnung bis zu über 100 Quadratmeter für eine große Drei- oder Vierzimmerwohnung. Die Miete hängt auch von der Lage der Wohnung, ihrer Nähe zu Supermärkten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, sowie zu öffentlichen Verkehrsmitteln ab. Generell gilt: Je weiter vom Stadtzentrum entfernt, umso günstiger.
Schätzung der Durchschnittspreise für eine unmöblierte Dreizimmerwohnung in der Nähe der TUM-Standorte:
München Stadt | Kaltmiete: ab 1.300 Euro/ Warmmiete: ab 1.500 Euro |
München Landkreis und Gemeinden nahe TUM Campus Garching-Forschungszentrum | Kaltmiete: ab 1.300 Euro/ Warmmiete: ab 1.500 Euro |
Garching bei München | Kaltmiete: ab 1.300 Euro/ Warmmiete: ab 1.500 Euro |
Freising | Kaltmiete: ab 1.300 Euro/ Warmmiet: ab 1.500 Euro |
Straubing | Kaltmiete: ab 700 Euro/ Warmmiete: ab 1.000 Euro |
Heilbronn | Kaltmiete: ab 900 Euro/ Warmmiete: ab 1.200 Euro |
Untermiete
Es gibt Personen, die ein Zimmer oder eine separate Wohnung/Einheit mit Badezimmer in ihrer Wohnung oder ihrem Haus vermieten. Sie benötigen die Erlaubnis ihrer Vermieterin oder ihres Vermieters, wenn ihnen die Wohnung oder das Haus nicht gehört. Während einer Untermiete kann es sein, dass Sie in der gleichen Wohnung oder im gleichen Haus wie Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter wohnen. Es kann auch sein, dass Sie sich eine Küche und/oder ein Badezimmer mir ihr/ihm und ihrer/seiner Familie teilen. Ein Untermietverhältnis beinhaltet oft zusätzlichen Anforderungen an die Mieterin oder den Mieter, beispielsweise ein bestimmtes Geschlecht, Alter, bestimmte sprachliche Voraussetzungen usw. Manchmal, speziell bei älteren Vermieterinnen oder Vermietern, kann auch Wohnen für Hilfe (z.B. gegen Mithilfe im Haushalt der Vermieterin oder des Vermieters) im Austausch gegen eine vergünstigte Miete möglich sein.
Wohnen zur Untermiete kann eine komfortable und günstige Option sein, besonders wenn Sie auf der Suche nach einer kurzzeitigen Unterkunft sind. Es ist jedoch wichtig, den Lebensstil Ihrer zukünftigen Vermieterin oder Ihres zukünftigen Vermieters in Betracht zu ziehen. Da Sie direkt in der Wohnung/dem Haus Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters wohnen, ist es wichtig, sicherzustellen, dass Ihr Lebensstil und Ihre Gewohnheiten zusammenpassen. Untermieten sind in der Regel möbliert oder teilmöbliert. Die Miete wird i.d.R. als Warmmiete, mit Nebenkosten, angegeben, und deckt meist auch Internet, Rundfunkgebühr/GEZ und Strom ab.
Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland üblich ist, auch einen Vertrag für Untermieten abzuschließen.
Zwischenmiete
Personen, die Ihre Wohnung für einen begrenzten Zeitraum verlassen, z.B. um für ihr Studium, ihre Arbeit oder ein Praktikum ins Ausland zu gehen, vermieten oft ihre Wohnung in Form einer Zwischenmiete. Diese Zwischenmieten werden daher für einen beschränkten Zeitraum von einigen Monate bis zu einem Jahr (oder manchmal auch länger) angeboten.
Die meisten Unterkünfte, die als Zwischenmiete angeboten werden, sind möblierte WG-Zimmer, wobei auch komplette Wohnungen zur Zwischenmiete angeboten werden können. Diese Zwischenmieten können relativ kurzfristig verfügbar sein und sind oft einfacher zu bekommen als langfristige Mieten. Zimmer zur Zwischenmiete werden meist auf Plattformen wie WG-Gesucht.de oder in Facebook-Gruppen inseriert, und werden von der jeweiligen Mieterin oder dem jeweiligen Mieter untervermietet, der aber die Genehmigung der Vermieterin oder des Vermieters benötigt. Die Mieten sind in der Regel gleich hoch wie bei einem langfristigen Mietvertrag.
Es ist ratsam, für die Anfangszeit an der TUM auch eine Zwischenmiete in Betracht zu ziehen und erst nach der Ankunft nach einer längerfristigen Wohnmöglichkeit zu suchen.
Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland üblich ist, auch einen Vertrag für Zwischenmieten abzuschließen.
Sonstige Hinweise
- Bitte beachten Sie, dass Haustiere wie Hunde oder Katzen von der Vermieterin oder dem Vermieterin nicht automatisch gestattet werden. Daher liegt es in Ihrer Verantwortung, Ihre zukünftige Vermieterin oder Ihren zukünftige Vermieter im Vorfeld um Erlaubnis zu fragen, falls Sie mit Ihrer Katze oder Ihrem Hund einziehen möchten. Kleinere Tiere wie Hamster, Meerschweinchen usw. erfordern in der Regel keine Erlaubnis.
- Viele Vermieterinnen und Vermieter verbieten das Rauchen im Zimmer oder der Wohnung. Verstöße gegen diese Regelung können zu Geldstrafen oder Kündigung führen.
- Unmöblierte und manchmal auch möblierte Wohnungen beinhalten keine Waschmaschine. Wenn Sie eine Waschmaschine in der Wohnung aufstellen möchten, stellen Sie sicher, dass Ihre Wohnung einen passenden Anschluss für Waschmaschinen hat (oft im Bad oder in der Küche). Allerdings haben manche Wohnhäuser gemeinschaftliche Waschmaschinen, die die Mieterinnen und Mieter nutzen können, was eine komfortable und kostengünstige Lösung sein kann.
Stand der Informationen auf dieser Website: Oktober 2024