
Nach der Ankunft
Innerhalb der ersten Tagen nach Ihrer Ankunft in München müssen einige weitere Formalitäten, wie z.B. Anmeldung des Wohnsitzes erledigt werden. Auch an der TUM gibt es einige Dinge, die Sie sogleich erledigen sollten. Hierzu zählt insbesondere der Antrag auf die Registrierung in die Promotionsliste inkl. der Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses. Eine erste Übersicht über wichtige Schritte finden Sie auch in unserer Checkliste für internationale Promovierende.
Welcome Teatime
This is a special online networking and counseling option for new doctoral candidates who would like to familiarize themselves with the services and offers of the TUM and the TUM-GS. It is also designed as a platform for doctoral candidates to meet, chat and network with their peer-group.
When? Every 2nd Thursday of the month, at 5p.m., starting on 15th October, 2020.
Where? Online via ZOOM.
Please register via email to welcomeoffice(at)gs.tum.de. Access information will be shared after registration (name, department/school/chair/institute).
In Deutschland besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass jeder der länger als 90 Tage an einem Ort in Deutschland lebt seinen Wohnsitz amtlich anmelden muss. Die Anmeldung muss spätestens zwei Wochen nach Ihrer Ankunft erfolgen. Dies gilt auch bei jedem Umzug innerhalb eines Ortes.
Für die Anmeldung benötigen Sie i.d.R. einen gültigen Ausweis sowie ein ausgefülltes Meldeformular. Sofern Sie eine Wohnungsgeberbestätigung benötigen, wird Ihnen Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter diese ausstellen. Alle weiteren Informationen und Formulare finden Sie auf den Seiten Ihres jeweiligen Einwohnermeldeamtes/Bürgerbüros. Bitte beachten Sie, dass sich das zuständige Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro nach Ihrer Wohnadresse richtet. Die wichtigsten Bürgerbüros für die meisten TUM Doktorandinnen und Doktoranden sind:
Wohnsitz in München: Kreisverwaltungsreferat München - Bürgerbüro [mehr]
Wohnsitz in Garching b. München: Rathaus Stadt Garching b. München - Einwohnermeldeamt [mehr]
Wohnsitz in Freising: Bürgerbüro Freising [mehr]
Bitte beachten Sie, dass viele kleinere Orte im Großraum München eigene Meldeämter besitzen.
Bürgerinnen und Bürger eines Nicht-EU/EWR Landes müssen einen Aufenthaltstitel spätestens 3 Monate nach Einreise bei der, für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde (z.B. beim KVR, Landratsamt München/ Freising) beantragen. Selbst wenn Sie ohne Visum eingereist sind, müssen Sie - sofern Sie Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU/EWR Landes sind - einen Aufenthaltstitel beantragen.
Bitte beachten Sie, dass der Aufenthaltstitel an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden wird, d.h. wenn Sie an der TUM promovieren, so ist Ihr Aufenthaltstitel an Ihre Promotion gebunden. Er erlischt, wenn sie Ihre Promotion beendet oder abgebrochen haben. Bitte beachten Sie zudem, dass Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern müssen. Beantragen Sie daher eine Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf des Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde. Der Aufenthaltstitel kann längstens für zwei Jahre erteilt bzw. verlängert werden, wobei sich die Dauer i.d.R. an der Dauer Ihrer Promotionsfinanzierung (z.B. Dauer Arbeitsvertrag, Stipendium) orientiert.
Eine detaillierte Übersicht der möglichen Aufenthaltstitel für Doktorandinnen und Doktoranden in Deutschland wurde durch die Hochschulrektorenkonferenz erstellt, die Sie unter https://www.hrk.de/themen/internationales/internationale-studierende-und-forschende/mobilitaet-und-anerkennung/aufenthaltstitel/ abrufen können.
Krankenversicherung
Doktorandinnen und Doktoranden benötigen für die Gesamtdauer ihres Forschungsaufenthaltes/ihrer Promotion an der TUM eine gültige Krankenversicherung. Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sowie der EWR Staaten können i.d.R. ihre Krankenversicherung des Heimatlandes in Deutschland weiterhin nutzen bzw. sich die Behandlungskosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Sollte dies auf Sie zutreffen, sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland informieren, ob Ihr Krankenversicherungsschutz auch in Deutschland weiterhin gültig ist.
Sofern die Krankenversicherung Ihres Heimatlandes in Deutschland nicht gültig ist, müssen Sie eine neue Krankenversicherung für die Gesamtdauer Ihrer Promotion abschließen. Eine gültige Krankenversicherung müssen Sie auch bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vorweisen. Bitte beachten Sie, dass eine Reiseversicherung zwar für die Beantragung des Visums ausreichen kann, eine Reiseversicherung allerdings nur Krankheit während Ihrer Reise abdeckt und keinen ausreichenden Versicherungsschutz für die Dauer Ihrer Promotion an der TUM bietet. Daher empfiehlt es sich, sich bereits vor Abreise bzgl. einer gültigen Krankenversicherung zu informieren.
Haftpflichtversicherung
Wenn Sie in Ihrem Heimatland eine Privathaftpflichtversicherung haben, prüfen Sie, ob diese Sie und Ihre Familie während Ihres Aufenthalts in Deutschland versichert oder ob ggf. eine Erweiterung möglich ist. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungswert in Deutschland höher sein kann als die in Ihrem aktuellen Versicherungsvertrag festgelegte maximale Versicherungssumme. In Deutschland wird in der Regel ein Versicherungswert von insgesamt drei Millionen Euro empfohlen.
Stipendiatinnen und Stipendiaten
Doktorandinnen und Doktoranden mit Stipendium sind i.d.R. von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht befreit. Sie müssen nur eine in Deutschland anerkannte Krankenversicherung für die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland vorweisen, um die sie sich selbstständig kümmern müssen. Falls Sie ein Promotionsstipendium erhalten werden, sollten Sie sich auch bei Ihrem Stipendiengeber informieren, ob Ihr Promotionsstipendium bereits eine Krankenversicherung beinhaltet.
Allen Doktorandinnen und Doktoranden wird zudem empfohlen eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese kann bereits für einen geringen jährlichen Beitrag abgeschlossen werden und sichert Sie gegen hohe Schadensersatzforderungen ab. Doktorandinnen und Doktoranden, die im Rahmen ihrer Forschungsarbeit in Laboren und/oder mit teuren Gerätschaften arbeiten, wird auch empfohlen, zur Absicherung und für die Übernahme der Reparaturkosten/Kosten für Sachschäden zusätzliche eine Laborhaftpflichtversicherung abzuschließen bzw. bei ihrem Haftpflichtversicherer nachzufragen, ob die bestehende Haftpflichtversicherung bereits eine Laborhaftpflicht beinhaltet.
Anstellung an der TUM
Doktorandinnen und Doktoranden, die als Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der TUM angestellt werden, sind als versicherungspflichtige Beschäftigte grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Hierzu gehören neben einer Krankenversicherung, eine Rentenversicherung, eine Arbeitslosenversicherung, eine Unfallversicherung sowie eine Pflegeversicherung. Arbeitgeber (d.h. die TUM) und die Doktorandin bzw. der Doktorand tragen jeweils ca. die Hälfte der Beiträge, die automatisch vom monatlichen Bruttogehalt abgezogen werden. Beiträge zur Unfallversicherung werden vollständig vom Arbeitsgeber übernommen.
Im Rahmen des Anstellungsverfahrens werden Sie i.d.R. nach einer bestehenden (in Deutschland anerkannten) Krankenversicherung gefragt. Sollten Sie nicht über solch eine Versicherung verfügen, meldet die TUM Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse (z.B. TK, AOK) Ihrer Wahl an, die sich um die weitere Sozialversicherungsträger kümmert. Nach Abschluss des Anmeldeprozesses erhalten Sie vom Träger der Rentenversicherung Ihre Sozialversicherungsnummer, die Sie der für Sie zuständigen Personalabteilung der TUM mitteilen müssen.
Wie bei Stipendiatinnen und Stipendiaten wird auch Doktorandinnen und Doktoranden mit TUM Anstellung empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung/Laborhaftpflichtversicherung abzuschließen, die sie gegen hohe Schadensersatzforderungen absichert.
Weitere Informationen zu Krankenversicherung und Sozialversicherung finden Sie auf der Website von EURAXESS Germany sowie vom DAAD.
Wenn Sie einen längeren Forschungsaufenthalt an der TUM planen und/oder ein Gehalt bzw. Promotionsstipendium beziehen, empfiehlt es sich, ein Girokonto bei einer Bank in Deutschland zu eröffnen. Hierfür wird i.d.R. Ihre Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro, Ihre Aufenthaltsgenehmigung sowie Ihr Pass bzw. Personalausweis benötigt.
Unabhängig davon, ob Sie ein Fernsehgerät (oder Radio) besitzen, müssen Sie in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bezahlen. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,36 EUR pro Monat und muss von Ihnen aktiv (d.h. auch ohne konkrete Zahlungsaufforderung) nach Ihrer Anmeldung der Wohnung bezahlt werden. Allerdings ist der Betrag pro Wohnung zu zahlen, d.h. wenn Sie z.B. mit Ihrer Familie nach Deutschland ziehen, muss nur eine Person den Rundfunkbeitrag bezahlen. Weitere Informationen, u.a. das Anmeldeformular, finden Sie auf https://www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html.
Sofern Sie noch nicht damit begonnen haben, sollten Sie sich spätestens jetzt nach Ihrer Ankunft in der Online-Plattform DocGS registrieren und den Antrag auf die Eintragung in die Promotionsliste der betreffenden TUM School/promotionsführenden Einrichtung stellen. Erst mit erfolgreicher Eintragung in die Promotionsliste sind Sie formal zur Promotion zugelassen! Im Rahmen der Eintragung in die Promotionsliste werden auch ausländische Hochschulabschlüsse auf ihre Gleichwertigkeit geprüft. Der Antragsprozess bzw. die Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie können zwischenzeitlich bereits am verpflichtenden Auftaktseminar der TUM-GS teilnehmen.
Die TUM Graduate School (TUM-GS) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der TUM. Sie fördert die strukturierte Qualifizierung der TUM Doktorandinnen und Doktoranden und unterstützt die TUM Schools/promotionsführenden Einrichtungen bei der Sicherstellung höchster Betreuungsqualität. Die TUM-GS gliedert sich in eine zentrale Geschäftsstelle und in Graduiertenzentren der TUM Schools/promotionsführenden Einrichtungen, sowie weitere Graduiertenzentren. Diese Graduiertenzentren sind die ersten Anlaufstellen für Doktorandinnen und Doktoranden u.a. bei Fragen zu: administrativen Schritten rund um die Promotion (z.B. Betreuungsvereinbarung, Feedbackgespräch), Promotionsanforderungen, fachlichem und fachnahem Qualifizierungsprogramm, Internationalisierungsförderung und vielem mehr. Jedes Graduiertenzentrum verfügt über eine eigene Internetseite, auf der Sie umfangreiche Informationen zum angebotenen Programm und den Services, Merkblättern und Guidelines, sowie die Kontaktinformationen der jeweiligen Ansprechpersonen finden.
Alle Doktorandinnen und Doktoranden an der TUM werden im Rahmen ihrer Promotionszulassung (Eintrag in die Promotionsliste) an der TUM School/promotionsführenden Einrichtung automatisch Mitglied in einem Graduiertenzentrum und werden folglich automatisch Mitglied in der Dachorganisation "TUM Graduate School". Sollten Sie dies noch nicht getan haben, sollten Sie spätestens jetzt Ihre Doktormutter bzw. Ihren Doktorvater nach dem, für Sie passendem Graduiertenzentrum fragen und die Kolleginnen und Kollegen dort kontaktieren.
An der TUM wird bei der Promotion zwischen dem Eintrag in die Promotionsliste und der Immatrikulation unterschieden. Der Eintrag in die Promotionsliste ist für alle Doktorandinnen und Doktoranden verpflichtend. In Gegensatz dazu ist die Immatrikulation für Sie freiwillig. Im Falle einer Immatrikulation fällt pro Semester ein Semesterbeitrag an, der den Studentenwerkbeitrag und den verpflichtenden Solidarbeitrag für die Basisfahrkarte Gesamtnetz München beinhaltet, jedoch nicht am Campus Heilbronn und Straubing!
Als Doktorandin oder Doktorand sind Sie an keine Immatrikulationsfristen gebunden und können daher jeder Zeit nach erfolgter Eintragung in die Promotionsliste einen Antrag auf Immatrikulation stellen. Informationen zur Immatrikulation und die hierfür notwendigen Schritte finden Sie im Bereich "Während der Promotion" unter “Beginn der Promotion”.
TUM Kennung
Die TUM-Kennung wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studentinnen und Studenten oder Gast zugewiesen, die bzw. der von TUMonline ein Benutzerkonto erhält. Doktorandinnen und Doktoranden erhalten eine TUM-Kennung i.d.R. auf drei unterschiedlichen Wegen:
- Doktorandinnen und Doktoranden mit TUM Anstellung erhalten automatisch eine TUM-Kennung nach erfolgter Einstellung.
- Immatrikulierte Doktorandinnen und Doktoranden erhalten eine TUM-Kennung nach erfolgter Immatrikulation.
- Doktorandinnen und Doktoranden ohne TUM Anstellung, die auch nicht an der TUM immatrikuliert sind, können über die TUMonline Gästeverwalterin bzw. den TUMonline Gästeverwalter ihres Lehrstuhls/Forschungsgruppe eine Gastkennung beantragen.
Auch wenn Sie z.B. an der TUM angestellt sind und sich als Promotionstudentin oder Promotionsstudent immatrikuliert haben, erhalten Sie eine einzige TUM Kennung. Diese besteht aus einer Mischung aus Buchstaben und Zahlen (z.B. tu20tum) und kann nicht geändert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.it.tum.de/tum-kennung/.
TUMonline
TUMonline (https://campus.tum.de/tumonline) ist das Campus-Management System der TUM, wo Sie sich mit Ihrer TUM-Kennung oder Ihrer TUM E-Mail Adress und einem persönlichen Passwort anmelden können. TUMonline ist auch die zentrale Plattform für Studienbewerbungen, Kursanmeldungen, Abrufen von Prüfungsergebnissen usw. Über die Suchfunktion in TUMonline können Sie alle TUM Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren dazugehörigen Einrichtungen finden. Doktorandinnen und Doktoranden, die sich als Promotionsstudentinnen und Promotionsstudenten immatrikulieren wollen, stellen den Antrag auf Immatrikulation ebenfalls über TUMonline. Bitte verwechseln Sie nicht TUMonline mit DocGS. DocGS ist die zentrale online Plattform für Doktorandinnen und Doktoranden an der TUM, wo Sie u.a. den Antrag auf die Zulassung zur Promotion (Eintrag in die Promotionsliste) stellen, sich für das TUM-GS Auftaktseminar und überfachlichen Kurse anmelden, sowie ihre Dissertation am Ende einreichen.
TUM Dienstleistungskompass
Im Dienstleistungskompass (https://portal.mytum.de/kompass/index_html) finden Sie alle wichtigen Informationen, Dokumente und Formulare aus den Bereichen Pesonal- und Stellenwirtschaft, Finanzen, Recht und Sicherheitswesen, IT, Forschung und Drittmittel usw. Einige Bereiche und Dokumente können nur nach einem vorherigen Login mit einer TUM-Kennung eingesehen werden, andere wiederum sind frei abrufbar.
TUMCard
Die TUMCard in Form einer multifunktionalen Chipkarte gibt es je nach Zielgruppe in verschiedenen Ausprägungen. Doktorandinnen und Doktoranden mit TUM Anstellung beantragen die PersonalCard als Dienstausweis, die auch gleichzeitig als Bibliotheksausweis und bargeldlose Zahlkarte für Mensa, StuCafés usw. des Studentenwerks München dient. Doktorandinnen und Doktoranden (unabhängig der Finanzierung), die sich an der TUM immatrikulieren wollen, erhalten die sog. StudentCard (=Studentenausweis), die zusätzlich als Basissemesterticket für die Nutzung im MVV gültig ist. Doktorandinnen und Doktoranden ohne TUM Anstellung und Immatrikulation können die GuestCard beantragen, mit der sie Zugang zur Bibliothek haben und auch in der Mensa usw. bargeldlos zahlen können. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.it.tum.de/tumcard/.
TUM IT Support
Der TUM IT Support ist die erste Anlaufstelle für alle TUM Mitglieder für Fragen und Probleme rund um die zentralen IT-Dienste/Anwendungen. Auf den Internetseiten des IT Support finden Sie nützliche Informationen und Tutorials für die Einrichtung Ihres TUM Accounts, Bezug von Softwarelizenzen, Moodle und vielem mehr: https://www.it.tum.de/home/.
Eduroam
Eduroam (www.eduroam.org) ist eine internationale Initiative der Hochschulen, die es Hochschulangehörigen ermöglicht, weltweit an allen teilnehmenden Hochschulen einfach und kostenlos WLAN zu nutzen. In München gibt es eduroam nicht nur an den Standorten der Hochschulen (TUM, LMU, HAW München usw.), sondern auch an vielen öffentlichen Plätzen, wie z.B. Hauptbahnhof oder Marienplatz. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre 7-stellige TUM-Kennung z.B. tu20tum, ergänzt durch @eduroam.mwn.de. Weitere Informationen zu eduroam und wie Sie sich dafür anmelden können, finden Sie unter https://www.it.tum.de/eduroam/.
Campustouren
Wollen Sie mehr über Ihre neue Forschungsumgebung erfahren? Auf https://www.explore.tum.de/campustour/ werden verschiedene TUM Campustouren auf Deutsch und Englisch angeboten.
An der TUM gibt es einige Satzungen und Leitlinien, die Forschung, Lehre und die Organisation gestalten. Für eine reibungslose Promotion an der TUM sind einige Richtlinien und Satzungen besonders zu beachten:
TUM Promotionsordnung und Statut der TUM Graduate School
Weitere Satzungen und Leitlinien finden Sie unter https://www.tum.de/die-tum/die-universitaet/satzungen-und-leitlinien/.
Engagieren Sie sich für die Belange der TUM Doktorandinnen und Doktoranden in Ihrer TUM School/promotionsführenden Einrichtung und machen Sie mit beim Graduate Council. Der Graduate Council wird jährlich neu gewählt und vertritt die Interessen der TUM Doktorandinnen und Doktoranden. Jedes Jahr im Sommersemester veranstaltet der Graduate Council „TUMBlue“ – das Networkingevent für Doktorandinnen und Doktoranden an der TUM.
Der TUM Familienservice (https://www.chancengleichheit.tum.de/familie/) bietet ein vielfältiges Informations-, Beratungs- und Serviceangebot rund um die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie an der TUM. Im Großraum München unterstützt der Familienservice bei der Suche nach der passenden Kinderbetreuung vom Krippen- bis zum Hortplatz und organisieren die "Bewegten TUM-Ferien" für Kinder verschiedener Altersgruppen. Der Familienservice ist auch dabei behilflich, Betreuung für pflegebedürftige Angehörige zu finden.
Die Universitätsbibliothek der TUM (https://www.ub.tum.de/) steht allen Doktorandinnen und Doktoranden zur Verfügung. Diese bietet neben einem umfangreichen Bestand an (E-)Medien beispielsweise auch Bibliotheksführungen und Schulungen zu Literaturrecherche, Literaturverwaltung, richtigem Zitieren usw. Die Bibliothek und die neun Teilbibliotheken bieten auch Arbeitsplätze vor Ort an, die gerne von Doktorandinnen und Doktoranden genutzt werden können. Nutzer mit einem Gästezugang, wie Gastpromovierende und externe Doktorandinnen und Doktoranden, die nicht immatrikuliert sind können die elektronischen Bibliotheksressourcen ausschließlich an den Rechnern in der Bibliothek/in den Teilbibliotheken einsehen.
Das TUM Sprachenzentrum bietet TUM Mitglieder ein umfangreiches Programm zum Fremd- und Fachsprachenerwerb, zur interkulturellen Kommunikation und zum interkulturellen Diskurs im wissenschaftlichen Umfeld. Als besonderes Angebot für internationale Doktorandinnen und Doktoranden bietet das Sprachenzentrum kostenlose achtwöchige Deutschkurse am Abend an. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.sprachenzentrum.tum.de/fuer-promovierende/.
Doktorandinnen und Doktoranden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TUM können die Angebote des Zentralen Hochschulsport München (ZHS, https://www.zhs-muenchen.de) nutzen. Das Angebot des ZHS umfasst Sportarten aus den Bereichen Ball- und Spielsport, Berg- und Klettersport, Fitness- & Gesundheitssport, Kampfsport, Tanz, Trend- & Freizeitsport, Turnen & Leichtathletik, Wassersport und Wintersport.
An allen TUM Standorten gibt es vielfältige Freizeit- und Musikangebote, die sich über Ihre Teilnahme und Engagement freuen. Eine Übersicht über die verschiedenen Orchester und Chöre, sowie studentische Festivals finden Sie auf der zentralen TUM Website unter Campusleben: https://www.tum.de/studium/campusleben/.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit zum Networking im Rahmen der TUM Community (https://www.community.tum.de/) und tauschen Sie sich mit anderen Forscherinnen und Forscher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Studentinnen und Studenten und Alumni der TUM aus.
Nehmen Sie auch Teil am Kulturprogramm der TUM-GS. Im Rahmen des Kulturprogrammes bieten wir allen neuen Doktorandinnen und Doktoranden jedes Semester eine abwechslungsreiche Mischung aus Kultur, Exkursionen, Stadtführungen und Wanderungen.